Trotz aller Kritik in den vergangenen Monaten hat die große Koalition das

 

TerminService- und Versorgungsgesetz (TSVG)

 

von Herrn Spahn beschlossen. Es stellt mit den größten Eingriff in die vertragsärztliche Tätigkeit und damit auch in die Selbstständigkeit der Ärzte/Psychotherapeuten dar. Damit fällt die letzte Bastion der Selbstständigkeit des Arztes/Psychotherapeuten. Denn er ist bereits heute von seiner Arbeitszeit, seinem Medikamentenbudget, von dem, was er an Heil-und Hilfsmittel verordnen darf und von seinem Honorar limitiert.

Bisher durfte jeder Arzt/Psychotherapeut seinen Terminkalender (und damit einen Teil seiner Arbeitszeit) so gestalten, wie er sich das vorstellt. Aufgrund begrenzter eigener Ressourcen, kann dieser auch am besten beurteilen, was er zu leisten vermag. Dahinter stecken nicht zuletzt auch seine Bedürfnisse wie Freude, Neugier und Interesse am Beruf und die Gewissheit, dem Patienten tatsächlich Unterstützung und Hilfe anbieten zu können. Aufgrund der außerhalb der Sprechstunde stattfindenden zunehmenden administrativen Arbeit (Dokumentationen, Qualitätsmanagement), befinden sich die meisten Ärzte/Psychotherapeuten aber jetzt schon in einem Bereich, der gesundheitlich bedenklich erscheint. Ein Arzt kann nur hilfreich sein, solange er selber gesund ist. Ein kranker Arzt kann hingegen den Patienten nur schaden oder zumindest nicht gut tun. Es ist deswegen vor allem dem Patienten gegenüber unverantwortlich, die Sprechstunden von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen. Zuletzt wird dieser Schritt aber unserer heutigen Gesellschaftskultur gerecht, die alles und zu jeder Zeit haben möchte, der es mehr um Quantität als um Qualität geht, auf Kosten der Gesundheit des Individuums, das Burn-out und den steigenden Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung schon als Normalität betrachtet.

Die Psychotherapeuten kennen den Eingriff in ihren Terminkalender schon seit April 2018: in den neuen "Psychotherapie Richtlinien 2018" (siehe dort) besteht die Verpflichtung für Psychotherapeuten, zweimal 50 Minuten (entspricht 2 Therapiestunden) pro Woche eine „psychotherapeutische Sprechstunde“ anzubieten. D.h., jeder Psychotherapeut muss zwei Therapiestunden pro Woche zu Gunsten potentieller Neupatienten zur Verfügung stellen. Sinn der Übung sollte sein, die Wartezeit auf ein Psychotherapieplatz zu reduzieren und den Patienten kurzfristig einen Zugang zur professionellen Versorgung durch Psychotherapeuten zu gewähren. Allerdings stellt die psychotherapeutische Sprechstunde keine Psychotherapiestunde dar, sondern dient allein der Klärung der Indikationsstellung, d.h., ob eine psychische Störung vorliegt oder nicht. Es reduziert deswegen nicht die Wartezeit, aber suggeriert dem Patienten einen schnelleren Zugang zu einem Psychotherapieplatz. Diese Hoffnung aber wird schnell durch die psychotherapeutische Sprechstunde frustriert. Ich halte sie deshalb für vollkommen sinnentleert, da sie nichts anderes darstellen, als das Vertrösten auf einen späteren Termin zur Psychotherapie („schön dass sie gekommen sind, sie haben tatsächlich eine psychische Störung, trotzdem kann ich Ihnen erst in einem halben Jahr einen Therapieplatz anbieten").

Ob diese Termine außerdem genutzt werden oder nicht, dafür interessiert sich ein Herr Spahn nicht. Herr Spahn muss auch nicht dafür Rechnung tragen, wenn diese psychotherapeutische Sprechstunden nicht genutzt werden und es auf diesem Weg zu einem Verdienstausfall kommt. Analog wird es mit der „offenen Sprechstunde“ sein, die die „grundversorgenden und wohnortnahen Versorger“ verpflichtet sind, anzubieten. Wer dazu zählt, kann nur geahnt werden: Haus-und Kinderärzte vermute ich. Statt 5 Stunden Terminsprechstunde 5 Stunden „offene Sprechstunde“? Nein danke! Als Selbstständiger kann ich nur sagen, sind mir die Terminsprechstunden lieber. Lieber einen gesicherten Verdienst, als einen unsicheren.

Ich hoffe, dass genügend Ärzte/Psychotherapeuten wie ich den Mut haben, den Verpflichtungen aus dem TSVG nicht nachzukommen, um der Politik zu zeigen, dass es nur mit, aber nicht gegen uns funktioniert.