Fortsetzung 2:
Aus dem Beschriebenen kann gefolgert werden, wir brauchen nicht erst im Fall eines Kollaps des Gesundheitswesen eine neue Definition von Krankheit, sondern jetzt schon. Dabei ergibt sich bereits an diesem Punkt die Frage nach der Verantwortung. Wenn der Staat und seine Politiker meinen, sie müssten für jedwedes gesundheitsschädigendes Verhalten (Drogen, Nikotin, Alkohol, fettreiche Ernährung usw.) geradestehen, dann fassen sie den Begriff der Krankheit recht weit. Denken wir z.B. um die beschönigende Bezeichnung "Zivilisationskrankheiten". Nun, natürlich stecken hinter dieser Entscheidung, den Krankheitsbegriff weit zu fassen, Motive. Nicht nur, dass dadurch Deutschland (gegenüber anderen Staaten) mit einem hervorragenden Gesundheitssystem prahlen kann, nicht nur, dass die Bürger den Eindruck gewinnen, der Staat kümmert sich, indem der Staat Verantwortung übernimmt, sondern auch und gerade weil der Staat auf diese Art Macht und Kontrolle gewinnt. So kann er ohne mit der Wimper zu zucken, den Menschen zur Herausgabe von Daten zu Forschungszwecken verlangen, um ihnen bei Verweigerung vorwerfen zu können, sie sein an einer Verbesserung der Gesundheits – und Pflegesituation nicht interessiert. Kein Mensch hält Daten zurück, wenn er erfährt, dass diese anderen Menschen bei der Behandlung von Krankheiten helfen. Entsprechend hat die Ärzteschaft vor einiger Zeit dem Opt – out Verfahren (für das Anlegen einer elektronischen Patientenakte für jeden Bürger) zugestimmt und damit den Weg bereitet, dem Gesetzgeber mehr Macht und Kontrolle zu geben. Ein weit gefasster Begriff von Krankheit bedeutet demnach nicht nur immens steigernde Kosten im Gesundheitswesen, sondern auch eine zunehmende Übernahme der Verantwortung mit Macht und Kontrolle durch den Staat. Hingegen führt ein eng umrandeter Krankheitsbegriff zu einer Betonung der Eigenverantwortung.