Ansgar Hantke

psychotherapeutische Praxis

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Mit dem 1. Januar 2023 besteht nun für jede Praxis die Verpflichtung, Krankmeldungen digital zu erstellen und zu versenden (eAU). Dieser Verpflichtung wird die Praxis nicht nachkommen. Wie ich bereits schon in meinen früheren Beiträgen signalisiert habe, halte ich im wesentlichen für falsch, dass hier Verantwortung des Arbeitnehmers/Patienten an andere Institutionen abgegeben wird. Gleichzeitig macht sich dadurch der Arbeitnehmer/Patient abhängig von diesen Institutionen. Um dies zu verstehen, gebe ich Ihnen nun einen Überblick über das geplante und zukünftige Vorgehen bei der Erstellung bzw. Versendung der digitalen Krankmeldung:

Zunächst wird die Krankmeldung des Arbeitnehmers/Patienten durch den Arzt über dessen Software erstellt. Wie bisher druckt der Arzt diese auch aus, der Patient erhält somit einen Beleg für seine Krankschreibung. Diese besteht allerdings nicht mehr aus drei Blättern (Versicherter, Krankenkasse, Arbeitgeber), sondern nur noch aus einem Blatt, allein für den Beweis der Arbeitsunfähigkeit. Im nächsten Schritt muss der Arzt diese Krankmeldung digital signieren, um sie an die Krankenkasse zu versenden (wie sich bei Kollegen gezeigt hat, kostet dieses Vorgehen mehr Zeit als das bisherige einfache Ausdrucken). Der Arbeitnehmer/Patient muss – wie bisher - dann seinen Arbeitgeber informieren (zum Beispiel per Telefon), dass er arbeitsunfähig und krankgeschrieben ist. Diese Mitteilung an den Arbeitgeber gibt diesem das Recht, die Krankmeldung des Patienten von dessen Krankenkasse digital abzurufen.

Fehlerquellen: wie bereits schon der Hausärzteverband prophezeit, wird die Einführung dieser digitalen Krankmeldung (eAU) „holprig“ werden. Das Signieren und Versenden der Krankmeldungen kostet der Arztpraxis – wie Kollegen berichten – deutlich mehr Zeit, weshalb geraten wird, dies nach der Sprechstunde durchzuführen. Dazu muss ja auch noch die Krankmeldung als Beleg für den Patienten wie bisher ausgedruckt werden. Wir haben es also hier mit einem bürokratischen Mehraufwand zu tun. Begründung: es besteht noch keine Lösung, wie datenschutzrechtlich die eAU auch dem Patienten als Beleg zur Verfügung gestellt werden kann. Urteil: unglaublich! Fehlerquelle Nummer eins stellt der Eingang der Krankmeldung bei der Krankenkasse dar. Voraussetzung hierfür ist nämlich das erfolgreiche Versenden und der Eingang der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse. Wie sich gezeigt hat, ist so manche Krankmeldung eben bei der Krankenkasse nicht erschienen. Dem Arzt wird deswegen dringend empfohlen, von dem Eingang der Krankmeldung bei der Krankenkasse eine Bestätigung einzufordern, da diese per Gesetz nicht dazu verpflichtet ist. Fehlerquelle Nummer zwei stellt die Prozessierung der Krankmeldung in der Krankenkasse dar. Es wird gemutmaßt, dass größere Krankenkassen besser als kleinere mit diesem Problem umgehen können, da sie mehr Potenzial bieten. Zu der Prozessierung gehört auch, die digital vom Arzt erhaltene Krankmeldung dem Arbeitgeber des Patienten/Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Denn der Arbeitgeber hat nicht per se das Recht, Krankmeldungen bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers abzurufen, sondern muss durch den Patienten legitimiert werden, indem dieser seine Arbeitsunfähigkeit mitteilt. Urteil: heikel! Fehlerquelle Nummer drei stellt die Arztpraxis dar. Wie häufig kommt es zu Fehlern beim Erstellen der Krankmeldung, zum Beispiel, dass ein Tag zu wenig krankgeschrieben wurde. Es reicht in Zukunft nicht mehr aus, dass der Arzt nun die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung neu erstellt oder handschriftlich korrigiert und mit Stempel bestätigt, sondern er wird fehlerhafte Krankmeldungen und dessen Korrekturen auch an die Krankenkasse versenden müssen.

Mehraufwand: ein deutlicher bürokratischer Mehraufwand, da der Arzt zum Beispiel bei nicht erfolgreicher Versendung der Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitfensters (24 Stunden) einen erneuten Versuch starten muss (Verantwortung!), die Krankmeldung zu versenden. Wenn ihm dies nicht gelingt, muss er schließlich die Krankmeldung doch wieder in ihrer ursprünglichen Form ausdrucken, den Patienten informieren und diesem zur Verfügung stellen.

Aber wie bereits oben schon erwähnt, halte ich für wirklich problematisch, dass hier Verantwortlichkeit vom Arbeitnehmer/Patienten auf Arzt/Krankenkasse/Arbeitgeber verschoben wird. Die Politik lapidar: „der Arbeitnehmer soll entlastet werden“. Was die Politik nicht sagt: dies bedeutet Mehrbelastung von Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber. Was noch weniger durch die Politik geäußert wird, dass sich durch die angebliche Entlastung des Arbeitnehmers Fragen ergeben. Kritische, natürlich. Warum muss der Arbeitnehmer entlastet werden, wie kommt die Politik auf die Idee, diesen entlasten zu wollen? Was für ein Bild hat die Politik vom Arbeitnehmer? Warum meint die Politik, die Mehrbelastungen müssten jetzt Arbeitgeber, Krankenkasse und Arzt übernehmen? Wie Sie bereits schon aus meinen früheren Beiträgen entnehmen, dürfen sie Böses erahnen. Das Motiv „Arbeitnehmer entlasten“ ist natürlich vorgeschoben. Der Vorwand dürfte dem Zweck dienen, vom wahren Motiv abzulenken. Schlüsselworte dazu sind: Verantwortung, Macht und Kontrolle sowie Abhängigkeit, Ohnmacht und Hilflosigkeit. Die ersten drei Schlüsselworte und Begriffe beziehen sich dabei auf Krankenkasse, Arbeitgeber und Arztpraxen, die letzten drei auf den Arbeitnehmer/Patienten.

Nach Paul Watzlawik dürfte das wahre Motiv der Sozialstaaten darin liegen, den Bürger immer abhängiger und hilfloser zu machen, um Macht und Kontrolle auszuüben. Dies können Sie natürlich kritisch überdenken. Meine Erfahrung zeigt - und das habe ich bereits in meinen früheren Beiträgen schon dargestellt - welche Maßnahmen der Staat ergreift, seine Bürger hilfloser zu machen. Und hier steht an erster Stelle das „Wohlwollen“, das angebliche Kümmern der Politik, indem sie Verantwortung des Einzelnen übernimmt (sich einmischt). Als Bürger sind sie natürlich zunächst erleichtert, erfreut und entlastet. Aber dafür bezahlen sie einen hohen Preis: Abgabe von Verantwortung. Der Wert, den Menschen zunehmend mit Füßen treten, um den es hauptsächlich in der Psychotherapie geht und der schwer wiegen kann. Auf der anderen Seite: der uns Größe und Stärke gibt, die wir bezüglich unserer eigenen Entwicklung nutzen können. Warum Menschen gern Verantwortung abgeben zeigt sich in der Psychotherapie auch auf wunderbare Art und Weise: wer keine Verantwortung übernimmt, hat auch keine Schuld. Ich nenne es die andere Seite der Medaille. Verantwortung und Schuld sind jeweils zwei Seiten einer Medaille.