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Psychotherapeutische Praxis Ansgar Hantke

Allgemeinmedizinische Beiträge

Corona als Entwicklungschance

Was hat sich verändert durch Corona, was haben wir aus Corona gemacht, was hat Corona aus uns gemacht? Eine Patientin formulierte folgenden treffenden Spruch: wenn wir die Krise nicht als Chance wahrnehmen, dann bleibt es eine Krise. Ich stimme ihr dabei voll zu und möchte dies nicht nur auf die gegenwärtig bestehende Krise Corona verstehen, sondern auf alle (Krieg Ukraine, Klima, Flüchtlinge, IS...). Da gab es nämlich die einen, die nicht früh genug ihren gewohnten Alltag und die damit verbundenen Annehmlichkeiten wieder so schnell wie möglich zurück haben wollten, die Corona eher als eine Störung empfanden. Die, die sich schnell haben impfen lassen, um Corona sozusagen wie ein Hindernis zu überwinden, um "endlich wieder durchzustarten". Für sie war jegliche Diskussion über Sinn und Zweck der Impfung, des Testens und anderer Maßnahmen müssig und überflüssig. Sie wollten ihr altes Leben wieder zurück, ganz gleich wie problematisch dies nun auch war. Da gab es aber auf der anderen Seite Menschen, die sich überlegten, was Corona mit ihnen macht, wie sich ihr Leben dadurch verändert, wie sich die Politik dabei verhält, die über die Maßnahmen diskutierten, die aufbegehrten (sich nicht oder nur mit Widerwillen haben impfen lassen) und Corona eher als Alibi verstanden (z.B. für die Schaffung einer neuen Welt(ordnung) wie es die Transhumanisten sich wünschten), die vor allem Corona auf sich bezogen und Mut hatten, ihr Verhalten, ihre Ideen und Ansichten, ihre Vorstellungen in Frage zu stellen. Während die ersteren eher aller Diskussion schnell müde waren, hielten die zweiten sie für gerade notwendig. Beide Parteien erlebten Corona als Unterbrechung oder Störung des gewohnten Lebens, aber zu sehen, dass diese die Frage nach unseren Werten aufwirft, spricht nur die zweiten Gruppe aus: was ist mit Werten wie Mitmenschlichkeit und Selbstbestimmung, was mit der vielversprochenen Freiheit in der Demokratie? Stellen wir nicht gerade die Werte Sicherheit und Gesundheit über alles? Leugnen wir gar andere Werte? Sie können entsetzt und betroffen sein über die Einstellung der ersten Gruppe, die ich oben genannt habe. Oder sie nutzen die Gunst der Stunde wie einige wenige Menschen und gestalten ihr Leben in diesem demokratischen Staat neu: da zeigt sich erstaunlich viel Bewegung, weil Ideen, mutig umgesetzt wurden. Da verabschiedet sich jemand aus dem Pflegeberuf, der ihm schon lange keine Freude mehr bereitete, und orierientiert sich neu. Jemand anders unterbricht seine berufliche Tätigkeit und überbrückt diese mit einer neuen Lebensgestaltung. Da gibt es gleichgesinnte Menschen, die sich nun kennen gelernt haben und eine neue Form der Lebensgemeinschaft gründen. Auch sind dort Menschen, die sich ganz aus der beruflichen Tätigkeit zurückziehen, wenn sie sich dies finanziell leisten können. Da gehen Menschen auf Reisen, bauen sich was ganz Neues auf. Da beendet jemand seine Tätigkeit als Arzt und nutzt nun sein Organisationstalent, um sich eine neue Basis als Coach zu schaffen. Die Nachfrage nach Menschen im Gesundheitlichssektor ist wie eh und je ungebrochen riesengroß.

Digitalisierung III - Bestandteile der Telematik Infrastruktur

Was ist die Telematik Infrakstruktur (TI)? Ein Überblick:

1)NFDM: Notfalldatenmanagement

Im Rahmen des Notfalldatenmanagements werden Notfalldaten (NFD) – und auf Wunsch – und ein Datensatz „Persönliche Erklärung“ (DPE) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten gespeichert.

-> NFD: Mit dem Notfalldatensatz sollen Ärzte und medizinisches Personal im Notfall schnell Zugriff auf relevante medizinische Informationen haben. An welchen Krankheiten leidet die Person? Sind Allergien bekannt? Welche Medikamente nimmt sie ein? Der Notfalldatensatz kann folgende Angaben enthalten:

› Diagnosen

› Medikation

› Allergien und Unverträglichkeiten

› wichtige Kontaktdaten und besondere Hinweise

Für Patienten ist der NFD freiwillig. Anspruch auf einen NFD haben Patienten, wenn zum Beispiel Vorerkrankungen oder Allergien vorliegen, von denen Ärzte und medizinisches Personal in einem Notfall wissen sollten. Das ist der Fall bei Personen:

› mit mehreren Diagnosen, Medikamenten und weiteren Besonderheiten

› mit Erkrankungen, die in einem Notfall besonders relevant sind

› mit seltenen Erkrankungen

› die schwanger sind

-> DPE: Der Datensatz "Persönliche Erklärung" enthält Informationen dazu, ob notfallrelevante Dokumente wie ein Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht vorliegen und wo diese zu finden sind. Die Dokumente als solches sind aber nicht Bestandteil der Speicherung.

Der Notfalldatensatz muss grundsätzlich elektronisch signiert werden, egal ob er auf der eGK und/oder in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert wird. Dafür benötigt der Arzt einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Hinweis: Auf der eGK ist der Notfalldatensatz in der Standardeinstellung nicht durch eine zusätzliche PIN geschützt. Patienten können ihn jedoch mit ihrer Karten-PIN sichern, die ihnen die Krankenkasse auf Wunsch zuschickt. Das Anlegen, Aktualisieren und Löschen der NFD ist dann nur noch mit der PIN-Eingabe der betroffenen Person möglich. Gleiches gilt für das Auslesen der Daten in der Praxis, ohne das ein medizinischer Notfall vorliegt. Jedoch kann das medizinische Personal in einer Notfallsituation ohne PIN-Eingabe die Notfalldaten einsehen.

2)ePA: elektronische Patientenakte

Das wohl am umstrittenste Paket der TI. Die ePA ist ein digitaler Speicher, der alle gesundheitsrelevanten Informationen sammeln und es Patienten ermöglichen soll, diese schnell und sicher mit ihren behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten zu teilen. Damit soll sie für die Versicherten zu einer zentralen Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) werden.

Der Gesetzgeber stellt sich einen "BESSEREN INFORMATIONSAUSTAUSCH MIT DER EPA " vor.

Die ePA soll Patientendaten digital bündeln, die an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegt sind. Damit haben Patienten alle relevanten Informationen an einer Stelle gesammelt und können sie beispielsweise ihrem Arzt oder bei Bedarf auch in der Apotheke vorlegen.

Folgende Dokumente und Informationen kann eine ePA enthalten:

› Befunde

› Diagnosen

› Therapiemaßnahmen

› Behandlungsberichte

› Medikationsplan (eMP)

› Notfalldatensatz (NFD)

Ab 2022 kommen weitere, heute nur in Papierform vorhandene Dokumente hinzu: Impfpass, Mutterpass, Kinder-Untersuchungsheft, Zahnärztliches Bonusheft. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte können dann elektronisch in der ePA abgelegt werden.

Die ePA soll eine patientengeführte Akte darstellen. Das heißt, Patienten entscheiden selbst, ob sie eine solche nutzen, wie sie sie verwalten möchten, welche Dokumente in der ePA abgelegt und wann sie wieder gelöscht werden. Sie bestimmen zudem darüber, welche Praxis oder Apotheke in welchem Zeitraum welche Dokumente sehen und lesen darf. Jeder Zugriff wird protokolliert.

Patienten verwalten ihre ePA in der Regel über eine App auf Smartphone oder Tablet, die ihnen ihre Krankenkasse seit 1. Januar 2021 auf Wunsch zur Verfügung stellen muss. Versicherte, die die ePA nicht über eine App verwalten können, haben die Möglichkeit, ihre Daten mittels elektronischer Gesundheitskarte und Patienten-PIN freizugeben. Das kann bereits beim Einlesen der Karte an der Anmeldung geschehen. Weder die ePA noch Dokumente daraus werden auf der eGK gespeichert, die eGK dient der Authentifizierung.

Die Einführung soll ebenfalls schrittweise laufen - denn es geht um ein technisches Großprojekt.. Seit Anfang 2021 haben alle Versicherte Anspruch auf eine ePA-App. Mit Inhalten füllen können sie die vorerst selber. Und nicht-digitale Unterlagen müssen anfangs noch per Handy oder Tablet eingescannt werden. Daneben gibt es einen Bereich mit Versicherten-Informationen der jeweiligen Kassen, etwa mit Erinnerungsfunktionen oder einer Art Quittung über abgerechnete Leistungen. Einen weiteren Bereich sollen Ärzte mit medizinischen Daten speisen.

Nach und nach sollen sich mehr Praxen anschließen - direkt eine digitale Revolution erwarten Ärzte jedoch nicht. "Wenn die Technik steht und reibungslos funktioniert, hat die ePA sicherlich das Potenzial, eine sinnvolle Ergänzung im Behandlungsalltag zu sein", sagt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen. Die Erwartungen sollten aber nicht zu groß sein. Versicherte müssten Dokumente aktiv freischalten. "Für viele ältere Patienten wird das eine Hürde sein." Für die Praxen ersetze die ePA auch nicht die medizinische Dokumentation und die Kommunikation zwischen Ärzten.

Aktuell: Der deutsche Ärztetag hat mit knapper Mehrheit einem "Opt-out" Verfahren zugestimmt. Was heißt das? Der Gesetzgeber (seit Spahn) plant, auch ohne Zustimmung jeden Bürgers eine ePA für alle Versicherten anzulegen. Dies kann sogar soweit gehen, dass die Eltern bei Geburt ihres Kindes keine Berechtigung haben, Einspruch gegen das Anlegen einer ePA für das Neugeborene haben. Einen Widerspruch kann demnach ein Versicherter erst ab dem 18.Lebensjahr einlegen.

3)eAU: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mit dem 01. Juli 2022 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform Geschichte sein. Sie soll digitalisiert werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen nicht mehr die Versicherten selbst ihre Krankenkasse und ihren Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit informieren, sondern die behandelnden Ärzte. Dies soll dadurch geschehen, indem Ärzte die AU-Daten elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Diese wiederum leiten die für die Arbeitgeber bestimmten Daten weiter. Das bisher genutzte Muster 1 „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ entfällt. Die sich hieraus entwickelnde Problematik besteht darin, dass Ärzte und Krankenkassen Verantwortung zugeschrieben bekommen, die sie bisher nicht hatten. Was meine ich damit? Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber nicht ankommt (weil die Technik versagt) und der Versicherte deswegen Ärger bekommt (oder gar gekündigt wird), wer haftet dann? Lapidar heißt es bei der KV: "wenn die eAU auch am nächsten Tag nicht an die Krankenkasse digital versendet werden kann, muss der Arzt (!) die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform an die Krankenkasse senden, damit diese wiederum den Arbeitgeber informieren kann". Die Verantwortung liegt also ganz beim Arzt.

Hinweis der Kassenärztlichen Vereinigung:

Ist die Versendung der eAU noch nicht digital möglich, muss die Praxis das Ersatzverfahren anwenden: Der Versicherte erhält eine mittels Stylesheet erzeugte AU mit allen drei Ausfertigungen auf Papier (für Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherten). Ein digitaler Nachversand ist nicht erforderlich.

4)eRezept: elektronisches Rezept

Wenn die aktuell laufenden Tests der gematik erfolgreich sind, beginnt ab 1. September 2022 der "Rollout" in den KV-Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Starten werden Pilotpraxen auf freiwilliger Basis; weitere Praxen kommen nach und nach hinzu. Der Rollout wird dabei eng begleitet, um Problem schnell identifizieren und lösen zu können. Die gematik wird dafür eine eigene Supportstruktur bereitstellen. Ab Anfang September müssen alle Apotheken bundesweit dafür bereit sein, eRezepte anzunehmen und zu verarbeiten. Wurden die festgelegten Qualitätskriterien für die erste Stufe des Rollouts erfüllt, starten frühestens am 1. Dezember 2022 sechs weitere KV-Regionen mit dem Rollout. Für den Start der Stufe 2 ist ein Beschluss der Gesellschafter der gematik notwendig. Lief auch die Stufe 2 des Rollouts erfolgreich, startet das eRezept in den verbliebenen KV-Regionen. 

Vorgehen: Das eRezept wird in der Praxis signiert und abgeschickt und gelangt schließlich auf einen eRezept-Server. Benutzt der Patienten die eRezept-App und hat er sich mit der NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte authentifiziert, erhält er eine Information in seiner App, dass ein eRezept zur Verfügung steht und in der Apotheke eingelöst werden kann. Patienten, die die App nicht nutzen, erhalten auf Wunsch einen "Token-Ausdruck". Dieser enthält Informationen zu bis zu drei Verordnungen. Die aufgedruckten Data-Matrix-Codes können in der Apotheke eingescannt werden. Die Nutzung von speziellem Sicherheits- oder Signaturpapier ist nicht erforderlich.

In folgenden Fällen sind zunächst keine eRezepte zulässig, sondern werden erst in weiteren Ausbaustufen ermöglich oder sogar verpflichtend: 

  • BtM-Rezepte
  • T-Rezepte
  • Verordnung von sonstigen nach §31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen)
  • Verordnung von Hilfsmitteln 
  • Verordnung von Sprechstundenbedarf
  • Verordnung von Blutprodukten
  • Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen,
  • Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, zum Beispiel Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc. (vgl. www.kbv.de/html/93.php),
  • Verordnungen für im Ausland Versicherte.

Diese Verordnungen werden voraussichtlich in weiteren Ausbaustufen des eRezepts ermöglicht oder sogar verpflichtend. 

5)eMP: elektronischer Medikationsplan

Welche Arzneimittel nimmt die Patientin ein? Sind Allergien oder Unverträglichkeiten bekannt? Mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) sind diese Informationen auf der Gesundheitskarte gespeichert. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und auch Psychotherapeuten können sie mit Zustimmung des Versicherten jederzeit einsehen. Der Medikationsplan an sich ist nicht neu. Seit 2016 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP), wenn sie mindestens drei Medikamente einnehmen.

Der eMP wird auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Auf Wunsch erhält der Patient einen Papierausdruck.

Es sind nicht nur die aktuellen Medikamente mit ihrem Wirkstoff sowie Informationen zur Einnahme wie Dosis und Einnahmegrund wie beim BMP aufgeführt, im eMP können ebenso Arzneimittel gespeichert sein, die die Person in der Vergangenheit eingenommen hat. Auch medikationsrelevante Daten wie Allergien und Unverträglichkeiten sowie andere wichtige medizinische Angaben zum Versicherten sind wie bisher möglich, nun aber in einer deutlich ausführlicheren Form.

Bisher haben sich hauptsächlich die Hausärzte um die Pflege des Medikationsplans gekümmert. Beim eMP sind nun auch Fachärzte in Praxis und Krankenhaus sowie Apotheker verpflichtet, den Medikationsplan zu aktualisieren. Ob jemand einen eMP erhält, hängt wie beim bundeseinheitlichen Medikationsplan von der Anzahl und der Einnahmedauer der Medikamente ab. Die Person muss

› mindestens drei verordnete systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig

› über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen einnehmen oder anwenden.

Die Nutzung des eMP ist für Patienten freiwillig.

Versicherte können ihre eGK zusätzlich mit einer PIN vor unberechtigten Zugriffen schützen. Für den eMP ist das sogar standardmäßig aktiviert. Dementsprechend kann ein eMP nur dann auf der eGK gespeichert, von dort ausgelesen oder aktualisiert werden, wenn die Versicherten ihre Karten-PIN kennen.

 

Hausarztvertrag Nein Danke!

Liebe Patienten,

ich werde immer wieder von Patientenseite aus mit dem Wunsch, einen Hausarztvertrag abschließen zu wollen, konfrontiert. Hierzu meine Stellungnahme:

Ich habe mich entschlossen, keine Hausarztverträge mehr abzuschließen und zwar aus folgenden Gründen:

Digitalisierung II: Unzufriedenheit mit eAU und eRezept

Eine im April online durchgeführten Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), an der 6000 Ärzte/Praxen teilgenommen hatten, belegt erneut, dass die Telematik Infrastruktur (TI) in der derzeitigen Form für die Ärzteschaft untragbar, weil längst überholt, ist:

  • 60% der Ärzte gaben an, dass der digitale Versand der elektronischen Krankmeldungen (eAU) zeitweise unmöglich war
  • 50% bemängelten die fehlende Erreichbarkeit von IT- Dienstleistern
  • 33% der Befragten ärgerten sich über häufige Fehlermeldungen der Krankenkasse
  • 20% gaben an, die TI aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit nicht mehr zu nutzen (was bis Ende Juni noch möglich ist, danach ist die eAU verpflichtend)
  • Wie bei den vielen Konnektorenproblemen in der Vergangenheit so wurde auch bei der Ausstellung der eAU von wiederholten System – und Programmabstürzen berichtet!

Soweit die eAU

Bei dem elektronischen Rezept (eRezept) sieht es nicht viel besser aus (hier die Einschränkung beachten, dass dies sich noch in der Testphase befindet und deshalb nur 7% der beteiligten Praxen, sprich 420 (!); Erfahrung sammeln konnten :

  • 59% der Praxen gaben an, aufgrund von Problemen mit der TI keine eRezepte mehr auszustellen
  • 59% der Befragten berichteten über Probleme beim Versand
  • 67% beklagten die schlechte Erreichbarkeit von IT – Dienstleistern
  • Über 50% gaben an, dass es zu Schwierigkeiten beim Einlösen des eRezeptes in der Apotheke kam
  • 62% der Ärzte bemängelten die geringe Akzeptanz des eRezeptes bei den Patienten

Der Hammer:

10% der Praxen gaben an, dass das Ausstellen des eRezeptes "bis auf kleinere Schwierigkeiten" funktioniert hätte! Unglaublich. Bloß 10%. Arbeitsschritte werden durch diesen Dinosaurier "TI" verzögert, gehemmt, erschwert, dabei sollten sich Prozesse in den Arztpraxen durch die TI einfacher für die Beteiligten gestalten. Es ist eine Frechheit, ein Unding, nirgendswo in der Marktwirtschaft würde ein solches Angebot, was nur so wenige zufriedenstellt, aufrechterhalten. Mit unseren Steuergeldern ist es möglich. Und bei einer Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die alles abnickt.

link: https://www.kbv.de/html/58533.php

Studie Selbsttestungen von Lehrkräften

Studie

(im "Deutschen Ärzteblatt" veröffentlicht)

 "Hochfrequente Selbsttestung von Lehrenden auf SARS-CoV2 mit einem Antigen-Schnelltest"

 Finanziert und beauftragt vom Hessischen Kultusministerium und Hessischen Ministerium für Integration und Soziales. Es wurden Lehrer/innen zur Selbsttestung mit einem SARS-CoV2 Antigenschnelltest (R-Biopharm) eingeladen. Die Testungen wurden für die Testdauer von sieben Wochen, alle 48 Stunden, durch die Lehrkräfte selbst durchgeführt, ausgewertet und dokumentiert. Die Motivation zur Durchführung der Studie wird nicht näher erklärt. Ich nehme aber an, dass das Ziel gewesen ist, Selbsttestungen zu rechtfertigen. Denn, falls das Ergebnis der Studie positiv ausfiele (die meisten SARS-CoV2 Infektionen werden entdeckt), können Selbsttestungen eine gute Alternative zu der ärztlich angeordneten Testungen sein.

 Ergebnis:

Teilnehmer/innen 711 Lehrkräfte von 86 Schulen

635 der 711 Lehrkräfte reichten Dokumentationsbögen ein

11385 Antigenschnelltests wurden durchgeführt

49 ungültige (0,43%) Antigentests (keine Färbung der Kontrollbande)

21 positive (0,18%) Antigentests. Die positiven Testergebnisse wurden mittels PCR überprüft:

5 Fälle mit (23,8%) bestätigter Infektion

16 Fälle mit falsch positivem Antigentest (76,2%)

 1)Das Fazit der Studie durch die Autoren:

a)"Durch Selbsttestung...konnten Fälle einer SARS-CoV2 Infektion frühzeitig entdeckt, und so potentielle Übertragungen... verhindert werden"

b)"76,2% der positiven Antigentests waren falsch positiv....müssen also zeitnah überprüft werden, um mögliche Verunsicherung und Implementierung nicht notwendiger Isolationsmaßnahmen zu minimieren. "

c)"Besonders effektiv war die Testung...wenn Symptome vorlagen...bei hoher lokaler Inzidenz"

d)"Da es auch zu falsch negativen Befunden kommen kann...keine Lockerung der lokal bestehenden Hygienemaßnahmen"

e)"Die Möglichkeit falsch positiver und – negativer Befunde sollte dem Anwender bewusst sein"

 2)Mein Fazit:

-Wie bereits von mir mehrfach (s. vorherige Beiträge) angeführt und vom RKI bestätigt, führt das viele Testen bei geringer Vortestwahrscheinlichkeit (Lehrer, Erzieher...) unweigerlich zu einer bedeutsamen Anzahl von falsch positiven Befunden (hier 16).

-Man möge sich vor Augen führen: 5 echt positive Ergebnisse bei 11385 Testungen (0,04%)! Was für ein Aufwand. Nicht nur Zeit (und Geld), die diese Maßnahmen kosten, sondern auch die Sorge um das richtige Durchführen, schließlich die Angst, ein positives Ergebnis zu erhalten und die daraus folgende Konsequenzen ertragen zu müssen. Ich mag auch hier auf die langfristige Konsequenz der Entwicklung einer "Coronaneurose" hinweisen. Der Schaden daraus ist nicht beziffert und wird wohl auch in naher Zukunft nicht erfasst werden. Doch irgendwann dürfte auch diese Pandemie zum Abebben kommen und dann gilt es den daraus resultierenden Schaden anzusehen.

-Das Fazit "durch Selbsttestung...potentielle Übertragungen verhindert..." ist weit über das Ziel hinausgeschossen! Wer das behauptet, behauptet gleichzeitig, die anderen Schutzmaßnahmen (Alltagsmaske, Hygiene, Abstandsregel) hätten nichts bewirkt. Das ist eine Anmaßung, die belegt werden muss. Insofern hätte es einer Kontrollgruppe bedurft (OHNE Selbsttestung, nur mit den AHA Maßnahmen). Ein schier unglaublicher Fehler díeser Studie!

-Meines Erachtens – und so lautet immer wieder meine Kritik im Rahmen der Corona Pandemie – wird hier "mit Schrot geschossen", viel Testen ohne vorher nachzudenken, statt gezielt auf Gruppen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für eine Infektion zuzugehen. Diese Gruppen sind hinreichend bekannt:

Menschen, die mit Covid-19 Patienten zu tun haben, Menschen, die viele Erkrankungen haben (Multimorbidität), Personen, die gepflegt werden müssen, Personen aus unteren sozialen Schichten, Personen, die psychisch schwer erkrankt sind, Menschen mit spezifischen Vorerkrankungen (COPD, Bluthochdruck, KHK, Adipositas > 40kg/m2 (BMI) etc.)

Diese Kritik scheint den Autoren "vorbewusst" zu sein. Denn unter "c" weisen sie darauf hin, dass eine "hohe lokale Inzidenz" "effektiv" sein kann.

-Besonders das Fazit unter "c" ist bemerkenswert: "Besonders effektiv war die Testung...wenn Symptome vorlagen". Heißt das nicht auch: wer an Symptomen (die mittlerweile allen bekannt sein dürften) leidet, den sollte man sich näher anschauen? Wenn das so ist, dann kann ich mir allerdings das Testen auch schenken. Denn wer krank ist, der sollte gefälligst zuhause bleiben. Diese Konsequenz mögen die Autoren nicht ziehen. Das verwundert ja auch nicht, da der Initiator der Studie das Land Hessen ist, das eine ganz eigene Motivation zur Durchführung der Studie mitbringt.

-Nicht unerwähnt bleiben sollten bei dieser äußerst niedrigen Vortestwahrscheinlichkeit die relativ hohe Anzahl ungültiger Testergebnisse. Sie liegen nämlich über dem der echt positiven Befunde. Dem Land Hessen sollte spätestens an dem Punkt klar werden:

Selbsttestungen sind bei niedriger Vortestwahrscheinlichkeit (hier Lehrkräfte) vollkommener Blödsinn!

 

 

Digitalisierung I: Telematik Infrastruktur - eine gesundheitspolitische Totgeburt

Es ist unglaublich, aber wahr. Der aktuelle Gesundheitsminister Lauterbach setzt das fort, was sein Vorgänger Spahn in seinem Gesetzeswahn bereits auf den Weg gebracht hatte: die Telematik Infrastruktur (TI). Aus der heutigen Perspektive eine Totgeburt, die immer noch versucht wird, zu reanimieren, zu beatmen, am Leben zu erhalten, obwohl auf dem Boden einer Technik von vor mehr als 15 Jahren entwickelt. Ein "gesundheitspolitischer BER", das Flughafenprojekt Berlin, wie eine bekannte Zeitung titulierte. Noch vor wenigen Monaten hatten Ärzte gehofft, dass Lauterbach diesem ambitionierten Spahn – Wahn ein Ende bereitet, weil er die Einführung von eAU (elektronische Krankmeldung) und eRezept (elektronisches Rezept) aussetzte, doch nun haben wir es seit wenigen Wochen schriftlich: der Unsinn findet eine Fortsetzung. Unsinn? Ich werde im Folgenden versuchen, die Telematik Infrastruktur als das zu sehen, was sie darstellt:

Einen (misslungenen) Versuch, eine bessere Vernetzung und damit Kommunikation verschiedener "Player" im Gesundheitswesen herzustellen, um schneller, sicherer und einfacher zu agieren. Um die Effektivität dieses Versuches messbar zu machen, muss sich dabei die TI den gleichen Kriterien stellen wie wir Ärzte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen. Für jede Behandlung, Therapie, Verordnung, jedes Medikament haben wir Ärzte zu prüfen, ob diese Maßnahme ausreichend, zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich ist. Dabei wird unter Ausreichend eine Behandlung verstanden, wenn sie nach Umfang und Qualität hinreichende Chancen für eine Heilung bietet und einen Mindeststandard garantiert. Unter Zweckmäßig, wenn sie zur Herbeiführung des Heilerfolgs geeignet und hinreichend wirksam ist. Notwendig, wenn sie unentbehrlich, unvermeidlich oder unverzichtbar ist. Wirtschaftlich, wenn die gewählte Therapie im Vergleich zu anderen ein günstiges Verhältnis von Kosten und Nutzen aufweist. Falls die Krankenkasse eins dieser Kriterien in Frage stellen sollte, so wird ein Prüfantrag in die Wege geleitet, mit der Folge, dass der Arzt – falls er keine sinnvolle Erklärung für seine Verordnung vorlegen kann – für die Kosten aufkommen muss. So können wir uns nun anschauen, ob diese "Behandlung" oder besser Prozedur der Telematik Infrastruktur TI 1.0. den Kriterien entspricht oder nicht. Tut sie natürlich nicht. Schon aus einem ganz sachlichen Grunde: die Technik ist veraltet! 2006 sollte sie starten, brauchte dann aber den Profilneurotiker Spahn, der sie 2018 mit Vehemenz einführte.

Ist die TI wirtschaftlich? Ein klares Nein! Nutzen – Kosten Verhältnis grauenhaft schlecht. Zum heutigen Zeitpunkt sind bereits mehrere Millarden Euro verhökert worden. Unnötige Kosten u.a.

  1. aufgrund vieler Sicherheitslecks (am Anfang waren es mehr als 240 (!) Sicherheitslücken), weswegen immer wieder nachgebessert werden musste
  2. nach Einführung zeigten sich landesweit in Praxen nicht oder nur teilweise funktionierende Konnektoren (Systemabstürze u.a. beim Einlesen der Versichertenkarten, statische Aufladung) mit der Folge von technischer Nachrüstung oder Konnektorentausch
  3. nachdem die gematik ("Nationale Agentur für digitale Medizin", trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur) zunächst ein Update der seit 2018 in Betrieb befindlichen Konnektoren in Erwägung gezogen hatte, empfahl sie zuletzt doch einen Konnektortausch (die Verwendbarkeit des Konnektors ist aufgrund eines Zertifikates auf 5 Jahre begrenzt), weswegen diese nach und nach verschrottet und ersetzt werden müssen. Kosten pro Konnektortausch etwa 2300,- Euro
  4. überhöhte Kosten und Preisabsprache zwischen den drei Konnektorenanbietern: Das "Herzstück" der TI in der Praxis, der Konnektor, eine Art DSL Router, ist eine Box, deren Bestandteile nicht mehr als 100,- Euro Wert haben, der aber zwischen 1500,- bis 2000,- Euro angeboten wird (s. Secunet, CGM)

Ist die TI notwendig? Notwendig würde nach o.g. Definition heißen: unentbehrlich, unverzichtbar, unvermeidlich. Nein! Sie wäre wie jede andere "Therapie" unentbehrlich, wenn es keine Alternative geben würde, wenn die gesundheitliche Versorgung erheblich leiden würde, wenn das Gesundheitssystem möglicherweise vor dem Kollaps stehen würde (z.B. nicht ausreichend Ärzte oder nicht genügend Geld). Dies trifft allerdings nicht zu. Die gesundheitliche Versorgung ist in Deutschland immer noch sehr gut, ja, es besteht sogar eine Überversorgung, heißt, es wird zu viel des Guten getan. Hier könnte tatsächlich eine bessere Kommunikation zwischen den Ärzten helfen, um Kosten einzusparen. Doch diese könnte ganz unabhängig von einer "globalen" Lösung wie die TI sich darstellt entwickelt werden und jeder Arzt dürfte sich freiwillig dafür oder dagegen entscheiden.

Ist die TI zweckmäßig? Bisher Nein! Nach der o.g. Definition zählt zum Zweck eine schnellere, sichere und einfachere Kommunikation. Dass die TI nicht sicher ist, ist selbsterklärend. Sie kann nicht sicher sein, weil sie ein Abbild der Sicherheitsstandards aus dem Jahr 2006 darstellt. In der Medizin nennen wir so etwas "obsolet", übersetzt: "überholt" oder "nicht mehr dem wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechend". Außerdem zeigen sich Immer wieder Sicherheitslücken (s. Konnektor von Secunet übermittelte Log Dateien). Und schnell? Nach derzeitigem Prozedere dauert das Einlesen der Versichertenkarte mit TI etwa eine Minute, ohne TI zehn Sekunden. Warum? Jedesmal beim Einlesen werden über den Konnektor und Internet die Daten des Versicherten mit denen der Krankenkasse abgeglichen, das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) wird aktiviert.

Ist die TI ausreichend? Gewiss die schwierigste Frage von allen vieren. Garantiert sie einen Mindeststandard? Ja! Aber nur auf dem Niveau von 2006! Gibt sie uns eine hinreichende Chance im Umfang und Qualität, das Problem zu lösen? Dazu müssen wir erst einmal klären, welches Problem gemeint ist, was hier gelöst werden soll. Geht es um das Problem "Patientenversorgung" oder das Problem "Forschung"? Ich kann kein "globales" Problem erkennen. Ob im Bereitschaftsdienst oder in der täglichen Arbeit, gravierende Schwierigkeiten erkenne ich nicht in Bezug auf Vernetzung und Kommunikation mit Kollegen. Auch habe ich in den meisten Fällen ausreichend Daten durch die erhobenen Befunde vor Ort. Gewiss würden mir viel weniger Daten genügen. Auch würde ich mich freuen, wenn die Übermittlung von Arztbriefen nur noch elektronisch geschehen würde, um den "Papierberg" zu bewältigen. Andererseits: wenn ein Patient wechselt oder Einsicht in seine Patientenakte haben möchte, muss ich diese nicht wieder ausdrucken (nachdem ich die Berichte vorher mühsam eingescannt habe).