Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Vorausverfügung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit des Verfügenden. Dies bedeutet, dass Sie als Patient für den Fall, dass sie sich nicht mehr äußern können

(z.B. im Zustand der Bewußtlosigkeit, bei eingeschränktem Bewußtsein, aber auch bei erheblicher Einschränkung der Kognitionen wie Orientierung, Wahrnehmung, Gedächtnis etc. wie z.B. bei einer Demenz), über ihr gesundheitliches Schicksal verfügen können und so bestimmen können, wie, wo und wann sie behandelt werden oder nicht. - Sie können eine Patientenverfügung selbst schriftlich verfassen (empfehlenswert), sich nach meiner Vorlage (unten) richten oder schon vorformulierte Vorlagen (bieten Kirchen, Bundesministerium für Justiz, Ärztekammer etc.) verwenden.

Parallel sollte eine Vorsorgevollmacht entworfen werden, damit Ihre Interessen durch eine Ihnen vertraute Person auch vertreten werden kann. (es empfiehlt sich für den Fall, dass diese im rechten Augenblick nicht zur Verfügung steht, eine weitere vertrauenswürdige Person zu benennen)

Einfach ausgedrückt: mit einer Patientenverfügung geben Sie den Medizinern eine Handlungsanweisung, mit der Vorsorgevollmacht tragen Sie zusätzlich Sorge, dass auch diese so umgesetzt wird.

Nach aktueller Rechtsprechung müssen Ärzte diese auch befolgen, andernfalls machen sie sich strafbar. Allerdings darf eine Tötungsanweisung in der Patientenverfügung nicht gegeben werden.

 

Problematik

 

Nach Berichten im Deutschen Ärzteblatt ist es mit der Umsetzung der in Patientenverfügung verfügten Behandlung nicht so ganz unproblematisch.

Ärztlicherseits wird darauf verwiesen, dass gerade mal 4% der Bevölkerung dieses Instrument der Vorausverfügung besitzen. Zitiert: "Patientenverfügungen verschwinden fast in der Bedeutungslosigkeit". Dies wiederum ist traurige Tatsache dafür, dass Ärzte (vor allem Krankenhausärzte) Patientenverfügungen wenig beachten.

Als weiteres Phänomen wird genannt, dass Patientenverfügungen selten aussagekräftig sein, nicht auf die Situation bezogen und überdies oft widersprüchlich sind. Auch wüßten Ärzte manchmal gar nicht, dass eine Patientenverfügung existiere.

Und von mir angemerkt: vor allem im Pflegeheim wissen Pflegekräfte häufig gar nicht, dass ein bestimmter Patient eine Patientenverfügung besitzt. Das ist doch eine erstaunliche oder gar ärgerliche (für den Patienten) Realität! Und auch dies musste ich immer wieder beobachten:

Angehörige z.B. stellen sich nicht hinter den mutmaßlichen Willen des Patienten und verlangen, dass der Patient ins Krankenhaus gebracht wird. Und: wenn Pflegende aus Angst vor negativen Konsequenzen lieber den Patienten im ärztlichen Notdienst ins Krankenhaus transportieren lassen als zu dem Wunsch des Patienten zu stehen.

Alles nicht sehr förderlich.

Und Sie wollen trotzdem noch eine Patientenverfügung?

 

Aber klar!

 

Der Gesetzgeber hat dieses einmalige Gesetz in die Wege geleitet und es ist für jeden Bürger von uns doch gar unvernünftig, diese Chance, Einfluss auf die Situation der Einwilligungsunfähigkeit nicht zu nutzen. Wie verfassen doch auch ein Testament, weil es uns nicht egal ist, was nach unserem Tod geschieht.

 

Was Sie beachten müssen

 

Die Patientenverfügung ist – wie ich oben beschrieben habe – eine Handlungsanweisung. Also: wenn ich aus dem Zustand der vollen Einwilligungsfähigkeit durch eine lebensbedrohliche Situation (z.B. Nach einem Verkehrsunfall mit Schädelhirntrauma) in den Zustand der Einwilligungsunfähigkeit gelange, dann... (und jetzt kommen Sie! Dies sind nur Beispiele):

  • wünsche ich, dass die Ärzte alles erdenklich und medizinsch mögliche tun (oder: eben nicht tun), um mich am Leben zu erhalten....

  • Falls ich allerdings nicht mehr selbständig atmen, essen, gehen, kommunizieren, am sozialen Leben teilnehmen etc.kann, möchte ich, dass alle medizinischen Geräte nach einer Dauer von.... Wochen abgeschaltet werden (oder auch nicht), falls ich nicht mehr zu Bewußtsein gelange.

  • Falls ich nicht mehr kommunizieren oder mit Mitmenschen in Kontakt treten kann, so wünsche ich mir, dass alle Medikamente abgesetzt werden und ich in einer lebensbedrohlichen Situation nicht mehr wiederbelebt werde, da dies für mich kein Leben darstellt. (z.B. Keine Antibiotika bei Lungenentzündung, kein Herzkatheter bei Herzinfarkt etc.)

  • Stattdessen wünsche ich mir, dass Schmerzen, Ängste und Luftnot gelindert werden

     

     

    (Dies sind alles nur Beispiele, die Sie bitte NICHT 1:1 übernehmen)

     

Und nun Punkt 2: Wenn ich aus dem Zustand der dauerhaften Einwilligungsfähigkeit in eine lebensbedrohliche Situation (s.o.) gerate, dann... (und jetzt Sie wieder!):......

 

Wie Sie gemerkt haben, gibt es für Ärzte zur Vereinfachung der Handhabung grundsätzlich zwei Ausgangssituationen: entweder sind Sie dauerhaft einwilligungsunfähig oder aber sie sind einwilligungsfähig. Damit haben Sie den Vorteil, für diese unterschiedlichen Zustände in lebensbedrohlichen Sitatuionen Unterschiedliches zu verfügen. So können Sie z.B. als älterer Mitmensch die Einstellung haben, na ja, wenn ich jetzt auf der Straße umkippe, dann war es das, schließlich habe ich mein Leben gelebt. Hier gäbe es keinen Unterschied trotz unterschiedlicher Ausgangssituation. Ein junger Mensch hingegen würde eine ganz andere Antwort auf die Frage nach der Behandlung äußern und die unterschiedlichen Ausgangssituationen anders bewerten.

Einen Tipp noch: alle im Umlauf kursierenden Formulare, ob von Bundesministerium, Verbänden oder der Kirche sind m.E. zu umfangreich und zu umständlich, aber vor allem UNREALISTISCH in der Umsetzung. Ich selbst gewinne den Eindruck, dass die Verfasser (die teilweise von einander abgeschrieben haben) selbst Angst haben, Ihnen als mündigen Bürger ein konsequentenreiches Instrument in die Hand zu geben. Heißt: sie selber zweifeln erheblich daran.

Ich empfehle Ihnen, ganz in Ruhe sich darüber klar zu werden, was Sie wollen. Und dann schreibe Sie auf der Basis der 2 Ausgangssituationen.

 

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