Als Gefälligkeitsgutachten bezeichnet man ein ärztliches Zeugnis, das auf Wunsch des Patienten durch einen Arzt erstellt wird und über die Fähigkeiten und Einschränkungen des Patienten durch die erhobenenen ärztlichen Befunde Auskunft geben soll.

Meist zur Vorlage bei dem Arbeitgeber oder einer Versicherung ist dieses Dokument als

1) höchst fragwürdig

2) nie objektiv und

3) in sich widersprüchlich

einzustufen.

Erläuterung:

Ursprünglich wurde dieser Begriff aus Institutionen wie dem Medizinischen Dienst, dem Rentenversicherungsträger und dem Versicherungswesen generiert. Es unterstellt dem begutachtenden Arzt, dem Patienten einen "Gefallen" zu tun, und ihm zu gute einen Vorteil zu erwirken.

Objektiv geht es bei einem Gefälligkeitsgutachten um einen Versuch der Vorteilsnahme durch den Patienten. Der Arzt soll z.B. bescheinigen, dass der Patient nicht schwer heben darf und deswegen bestimmte Tätigkeiten an seiner Arbeitsstelle nicht mehr ausführen soll. Vorteilsnahme insofern, dass der Patient gegenüber Kollegen bestimmte Arbeiten nicht mehr durchführen muss. Schon hieraus abgeleitet ist diese Form von Gutachten höchst fragwürdig, weil der Arzt hier nur als Mittel zum Zweck fungiert. Dabei langt es dem Patienten oft nicht, dass der Arzt einen Befundbericht schreibt, da dieser nichts darüber aussagt, ob ein bestimmter Patient noch eine gewisse Arbeit (die zu seinem Arbeitsbereich zählt) ausführen darf.

Gefälligkeitsgutachten sind außerdem nie objektiv, da der Arzt nur die Sicht des Patienten kennt, die tatsächlichen Arbeitsbedingungen aber unbekannt sind.

Ein ärztliches Zeugnis im Sinne eines Gefälligkeitsgutachtens ist zuletzt in sich widersprüchlich, weil der Arzt über eine ihm nicht näher bekannte Tätigkeit und einer nicht objektivierbaren Einschränkung der Fähigkeit des Patienten an seinem Arbeitsplatz urteilen soll.

Für Arbeiter oder Angestellte des VolkswagenWerk:

Immer wieder werde ich von Patienten gebeten, einen "Bericht" für den Werksarzt zu schreiben, da sie bei manchen Tätigkeiten durch ihre Erkrankungen Einschränkungen feststellen würden. Nach Rücksprache mit dem leitendenden Werksarzt von VW Wolfsburg bewirken sogenannte "Gefälligkeitsgutachten" z.B. durch den Hausarzt rein gar nichts. Die Entscheidung darüber, ob Sie und wie Sie eine bestimmte Tätigkeit noch weiter ausführen können, trifft allein der Werksarzt. Als Hausarzt habe ich nicht die Möglichkeit (auch wenn ich wollte) der Einflussnahme. Ich werde Ihnen deswegen Befundberichte (Facharztberichte, Rehabilitationsberichte etc.) zur Vorlage bei Ihrem Werksarzt zur Verfügung stellen, wenn Sie wünschen.

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie mich an