Eine Patientenverfügung ist eine Vorausverfügung für eine Zeit, in der Sie nicht (mehr) einwilligungsfähig sind.

In der heutigen hoch technisierten Medizin stellt sich für viele nämlich die Frage, ob für sie in bestimmten Situationen alles medizinisch Mögliche getan werden soll oder nicht. Der Gesetzgeber hat deshalb die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen medizinische Maßnahmen einzuschränken, um das Leiden zu beenden und das Sterben zu erleichtern. 2009 schaffte er die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die dem Verfügenden bei Einwilligungsunfähigkeit das Recht geben, den Mediziner für die zukünftige Behandlung anzuweisen. Diese Handlungsanweisung, die letztendlich die Patientenverfügung darstellt, ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen für den Arzt bindend.

In meinem erst kürzlich (25.03.19) gehaltenen Vortrag in der St. Raphael Gemeinde in Wolfsburg habe ich die elementaren Voraussetzungen wie folgt dargestellt:

Ich unterscheide zwischen Umgebungsfaktoren und inhaltliche Faktoren bei der Patientenverfügung.

Umgebungsfaktoren:

  1. zu jeder Patientenverfügung gehört eine Vorsorgevollmacht. In dieser sollten die Personen benannt werden, die für die Umsetzung des Inhaltes der Patientenverfügung Sorge tragen wollen. Sie sollten konkret danach befragt werden, denn es geht hier nicht nur um das Einstehen für den Patientenwillen, sondern auch um das Zutrauen, dies durchaus gegen Widerstände (eventuell auch gegen eigene!) durchzusetzen.

    Sie sollten außerdem sich darüber bewusst sein, dass der Bevollmächtigte in besagter Situation nicht zur Verfügung steht (da er sich im Urlaub befindet, nicht erreichbar ist etc.). Es ist deshalb wichtig, mehr als eine Person in der Vorsorgevollmacht zu benennen, und unter welchen Bedingungen welche Person zum Einsatz kommt (z.B., wenn Bevollmächtigter A nicht erreichbar ist, wird Bevollmächtigter B berufen).

  2. der Verfügende sollte stets einen Hinweis auf die Patientenverfügung mit sich tragen. Denn die beste Patientenverfügung hilft nichts, wenn keiner weiß, dass eine existiert. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass er in seinem Portmonee oder in seiner Brieftasche ein Kärtchen mit dem Hinweis mit sich führt, dass eine Patientenverfügung existiert und wo sie sich befindet.

Inhaltliche Faktoren:

  1. eine der zentralen Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung stellt die Aufführung von exemplarischen Situationen dar, für die diese gelten soll.

    Folgende 4 Situationen sollte Ihre Patientenverfügung beinhalten:

    A)... Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit unabwendbar unmittelbar im Sterbeprozess befinde... Kommentar: diese Situation stellt am ehesten einen „ganz normalen Tod“ dar, d.h. bei Menschen, die an keiner schweren Erkrankung leiden. Ich nenne diese Situation

    „in Todesnähe“

    B)... Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist... Kommentar: diese Situation stellt am ehesten das Endstadium einer Krebserkrankung dar. Ich nenne diese Situation „bei unheilbarer Krankheit“

    C)... Wenn infolge einer Schädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen der Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung zum Beispiel durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Schädigung zum Beispiel nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindung erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist... Kommentar: diese Situation bezieht sich vor allen Dingen-wie bereits in dem Text erwähnt-auf die häufigsten Erkrankungen und dessen Komplikationen, nämlich den Herz-Kreislauf-Erkrankungen und deren Folgen: Zustand nach Herzinfarkt, Schlaganfall oder auch Wiederbelebung. Ich nenne die Situation „bei Folgen von Herz-Kreislauf-Versagen“

    D)... Wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (zum Beispiel bei Demenz) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen... Kommentar: diese Situation bezieht sich auf alle Prozesse, die mit einem Hirnabbau einhergehen (zum Beispiel Demenz, Parkinson) ich nenne die Situation „bei Hirnabbauprozess“

  2. eine weitere Voraussetzung stellt spätestens mit Urteil des BGH 2016 die Konkretisierung „lebenserhaltender Maßnahmen“ dar: es reicht nicht mehr aus, zu beschreiben, dass „lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden sind“. Hier muss unter anderem stehen, ob eine künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, künstliche Flüssigkeitszufuhr weitergeführt oder beendet werden soll, ob Antibiotika, eine Dialyse oder die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen gegeben werden soll/en. Auch sollten sie hier erwähnen, ob sie eine Wiederbelebung wünschen. In den meisten Patientenverfügungen (Bundesjustizministerium, Bundesärztekammer, Stiftung Warentest, etc.) folgt außerdem der Hinweis, dass eine Schmerz-und Symptombehandlung gewünscht wird. Da diese ärztliche Pflicht ist, braucht er nicht extra aufgeführt zu werden.

  3. Als wichtigste Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung gilt mittlerweile diese Abschluss Formulierung:

    A) ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt

    B) ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen Entscheidungen bewusst

    C) ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte

    Kommentar: nicht selten wird die Wirksamkeit einer Patientenverfügung dahingehend untersucht, ob der Patient zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Patientenverfügung wirklich einwilligungsfähig war!