Versicherte haben ab dem 01. Oktober 2019 nur noch alle 3 Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchungen (auch Check-up genannt). So die Entscheidung des G-BA (Gemeinsamer Bundesauschuss von Vertretern der Krankenkassen (GKV) und der Ärzte (Kassenärztliche Vereinigung - KBV)) vom März diesen Jahres. Nach enormen Protesten durch die Ärzte fand sich eine Übergangsregelung bis Ende September.

Nun ist es soweit: bitte beachten Sie: wenn Sie zuletzt 2017 einen Check-up in Anspruch genommen haben, dann dürfen Sie erst 2020 wieder eine Gesundheitsuntersuchung erhalten. Wenn Sie gar in 2018 gescheckt wurden, können Sie erst 2021 wieder in den Genuss kommen, eine große körperliche Untersuchungen durchführen zu lassen. 

Davon unabhängig ist das Hautkrebsscreening durch den Hausarzt (weiterhin alle 2 Jahre) sowie die Männervorsorge (jährlich).

Hintergrund:

Die Diskussion um das Für und Wider besteht schon so lange wie es Gesundheitsuntersuchungen im Sinne von Check-up`s gibt.

Die Befürworter sprechen von einem Qualitätskriterium, dass jedem gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt werden sollte. Deswegen bieten seit Jahren auch große Unternehmen

(z.B. VW, Siemens) ihren Angestellten (teilweise noch umfangreicher als die Gesundheitsuntersuchung der gesetzlichen Krankenkassen) erfolgreich Check-up`s an. Erfolgreich deswegen, weil die Angestellten sich umsorgt und zudem (Vorteil des Unternehmens) sich verstärkt an das Unternehmen gebunden fühlen.

Die Kritiker weisen hingegen daraufhin, dass durch die Gesundheitsuntersuchungen nicht mehr schwerkranke Patienten identifiziert werden als ohne. UND, im Gegenteil, dass gar die regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen zu einer vermehrten Feststellung von unwesentlichen Nebenbefunden (sogenannte Überdiagnostik) führen. Die Folgen sind Verunsicherung des Patienten, unnötige Untersuchungen zur Klärung der Befunde (z.B. MRT, CT, Sonographie, Herzkatheter etc.) und damit ein Anstieg der Kosten. Die Kritiker sehen also in häufigen Untersuchungen die Gefahr des Schadens für den Patienten.

Die Diskussion spannte sich also in den letzten Jahren von der Überlegung, den Check-up nur noch für Risikopatienten anzubieten (erhöhtes Herz-Kreislaufrisiko oder Krebserkrankungen in der Familie) bis dahin, die Frist der Folge – Gesundheitsuntersuchung zu verlängern. Also so, wie es nun beschlossen wurde.