01.03.20: Angesichts der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 haben wir hier einen Link installiert, der Sie mit den nötigen Informationen des Robert-Koch-Instituts versorgt: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Darüberhinaus gelten alle Maßnahmen des Infektionsschutzes, die Sie (wie u.a. in der Grippesaison üblich) einhalten sollten:

https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/

Sollten Sie den Verdacht haben, Sie oder ein Angehöriger könnte infiziert sein (weil Sie Kontakt zu einer infzierten Person gehabt oder sich in einem Risikogebiet befunden haben), bitte NICHT in die Praxis kommen, sondern sich bei dem Gesundheitsamt Gifhorn melden:

Tel. 05371/82-702, Fax: 05371/82-358, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ein begründeter Verdacht besteht, wenn...

1)Sie Beschwerden wie bei einem grippalen Infekt mit/ohne Fieber haben UND Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn

2)Sie Beschwerden wie bei einem grippalen Infekt mit/ohne Fieber haben UND Aufenthalt in einem Risikogebiet (bestimmte Regionen in China, Iran, Südkorea, Italien) bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn

Des Weiteren ein Mittel gegen die potentielle Hysterie:

  • was häufig ist, ist häufig, was selten ist, ist selten: zu dieser Jahreszeit sind die meisten Menschen mit grippalen Symptomen durch harmlose Viren infiziert und nicht mit dem Coronavirus
  • die meisten Patienten entwickeln durch das Coronavirus nur milde Symptome (Grippeähnlich: Fieber (85%), Husten (80%), Glieder - und Muskelschmerzen, Übelkeit, Durchfall
  • spezielle Schutz-Maßnahmen sind bei a) älteren und alten Menschen sowie bei b) Menschen mit Vorerkrankungen (Herzschwäche, Nierenschwäche, chronische Lungenerkrankung usw.) notwendig. Aber erst, wenn es Verdachtsfälle in der Umgebung gibt
  • in den meisten Fällen (falls ein Verdacht besteht) wird das Gesundheitsamt Sie bitten, 14 Tage zuhause zu bleiben (Quarantäne)
  • das Virus ist außerhalb des Körpers nur zeitlich begrenzt überlebensfähig. Eine Ansteckung findet entweder über direkten Körperkontakt oder durch Anhusten oder Anniesen statt. Darüber hinaus gibt es KEINE bekannten Ansteckungswege (z.B. über unbelebte Produkte wie Koffer, Paket, Brief)
  • Stand 22.03.20: es wird davon ausgegangen, dass nur ca. 60% der Infizierten symptomatisch werden. 40% entwickeln keine Symptome und spielen deshalb bei der Übertragung des Virus keine Rolle!
  • Stand 29.03.20: nach dem RKI sind infizierte Personen etwa schon zwei Tage vor Ausbruch der Symptomatik ansteckungsfähig

06.03.20: Entgegen der vom Gesundheitsamt lautenden Ansicht, der Hausarzt würde bei Verdacht Abstriche auf das Virus nehmen, tun wir dies ausdrücklich nicht! Wir besitzen weder ausreichend Ressourcen (Schutzkleidung, Masken) noch das Potential, einen Schutzraum einzurichten, wo die Person mit Verdacht auf das Coronavirus zwischenzeitlich untergebracht wird.

Zwischenzeitlich ist ein Testzentrum seit dem 06.03.2020 in Braunschweig eingerichtet worden. Dort werden Abstriche genommen. Allerdings müssen Patienten bevor sie sich dort vorstellen von ihrem Hausarzt dort angemeldet werden.

Also Vorgehen:

Anruf beim Hausarzt -> Rückruf durch den Hausarzt -> Klärung, ob begründeter Verdacht -> wenn ja, dann Anmeldung im Testzentrum Braunschweig

15.03.20: Um die Anzahl potentieller Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu verringern, dürfen wir Ärzte ab sofort Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege (z.B. grippaler Infekt) auf telefonischen Anruf hin krank schreiben. Dabei darf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zu einer Woche ausgestellt werden. Rufen Sie also bei einem banalen grippalen Infekt in der Praxis an, kommen Sie bitte NICHT in die Praxis und wir senden Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu.

Hintergrund: kaum eine Arztpraxis besitzt ausreichend Schutzmasken und Schutzanzüge. Das Gesundheitsministerium hat nun die Aufgabe, Praxen damit auszustatten. Wann diese umgesetzt wird, steht in den Sternen. Bisher haben wir Ärzte keine Ahnung, wann die Verteilung der wichtigen Güter stattfinden soll. Bis dahin wird versucht, alle potentiell Infizierten an den Praxen vorbei in sogenannte Testzentren (z.B. Braunschweig, An der Petrikirche, Ärztehaus) zu führen.

17.03.20: Betrifft Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

Da kein Arzt im Kontakt mit Ihnen zwischen einem banalen Infekt und einer Corona Infektion unterscheiden kann, bitte ich Sie, zuhause zu bleiben und (wie oben angegeben) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu ordern. Diese werden wir Ihnen dann per Post zusenden. Bitte sehen Sie auch davon ab, Angehörige oder Bekannte zur Abholung zu schicken. Es geht um den Schutz des Arztes! Falls wir Ärzte ausfallen, können wir nicht mehr für die Regelversorgung und noch weniger für die anstehende Krise Ihnen zur Verfügung stehen.

Seit gestern gibt es von Patientenseite u.a. die Bitte, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, allein aufgrund der Forderung des Arbeitgebers, sich in Quarantäne zu begeben (z.B., weil der Betroffene Kontakt zu einer Person mit Verdacht auf Coronainfektion gehabt hätte). Entsprechend unserer Dachorganisation - der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN) - kann diesem Wunsch nicht entsprochen werden, weil der Betroffene keine Erkrankungssymptome aufweist. Vielmehr müssten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber um eine gemeinsame Lösung bemühen.

KVN: siehe auch https://www.kvn.de/internet_media/Startseite/Corona/Coronavirus+_+Fragen+und+Antworten+der+KVN-p-22847.pdf

Auszug aus dem PDF Dokument:

Q: Der Arbeitgeber eines beschwerdefreien Arbeitnehmers will aus Sorge vor COVID-19, dass dieser 2 Wochen nicht in die Firma kommt, obwohl der Arbeitnehmer sich nicht innerhalb eines vom RKI ausgewiesenen Risikogebietes aufgehalten hat und ohne Kontakt zu einem nachgewiesen Erkranktem oder unbestätigtem Fall war. Er fordert vom Arbeitnehmer die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1), um die finanziellen Folgen von dessen Abwesenheit abzufangen. Kann ich den Patienten krankschreiben?

A: Eine Arbeitsunfähigkeit liegt laut AU-Richtlinie dann vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der AU ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen könnte oder wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine AU bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die eine AU unmittelbar hervorrufen. Das Vorliegen eines entsprechenden Krankheitszustandes ist also Voraussetzung für die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden. Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus betrieblichen Gründen des Arbeitgebers ist nicht möglich. 

Q: Kann ich einen beschwerdefreien Patienten krankschreiben, wenn er sich in behördlich angeordneter Quarantäne befindet? Was gilt für beschwerdefreie Patienten mit positivem SARS-CoV-2-Nachweis? Wer ordnet eine Quarantäne an? Coronavirus- Fragen und Antworten der KVN (Stand 17.03.2020, 14.10 Uhr) Seite 3/6

 A: Die Quarantäne wird laut Infektionsschutzgesetz von der zuständigen Behörde angeordnet, hier dem Gesundheitsamt. Wenn bei einem Patienten in behördlich angeordneter Quarantäne keine Symptome bestehen, ist das Ausstellen einer AU-Bescheinigung nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Patient positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. In diesem Fall ist die Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Patient reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber wiederum kann sich die Lohnfortzahlung über die zuständigen Behörden, in die Niedersachsen das zuständige Gesundheitsamt, erstatten lassen.

22.03.20: Aufgrund der Corona Pandemie haben wir uns nun entschlossen, die Praxistür geschlossen zu halten und nur eine begrenzte Anzahl von Patienten - nämlich 3 -  in die Praxis zu lassen. Bitte klingeln Sie an der Tür, die Arzthelferin öffnet Ihnen und bittet Sie entweder herein oder fordert Sie auf, noch zu warten oder später zu kommen. Auf diese Art werden wir dem erforderlichen "social distancing" gerecht. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.

Des weiteren biete ich ab sofort als Alternative zum Besuch in der Praxis eine Videosprechstunde an. Die Zeiten werden je nach Patientenaufkommen noch bekannt gegeben.

24.03.20: Eine Anleitung, wie Sie über eine Videosprechstunde mit mir in Kontakt treten, finden Sie in der rechten Spalte unter "Aktuelles".

Für Psychotherapiepatienten: Falls Sie aufgrund der Corona Pandemie Befürchtungen haben, in die Praxis zu kommen, können wir zu Ihrem vereinbarten Termin auch über Video in Kontakt treten!

-> Was Sie nachdenklich stimmen sollte: wussten Sie, dass in der Grippesaison 2017/2018 laut Robert-Koch-Institut 28.100 Menschen in Deutschland ihr Leben ließen und 182.000 Menschen labordiagnostisch an einer Grippe erkrankt waren?!

29.03.20: Da bis heute keine Schutzmasken und/oder Schutzanzüge geliefert wurden und die Kassenärztliche Vereinigung zunächst nur Praxen mit nachgewiesenen Covid-19 Fällen versorgt, werden wir weiterhin den Patientenfluss restriktiv behandeln, um uns zu schützen. Das heißt im Einzelnen:

  • mit Beginn des zweiten Quartals wird die Tür weiterhin verschlossen bleiben und nur auf Ihr Klingeln hin geöffnet
  • wir werden nur Patienten, die einen Termin haben, hereinlassen (ausgenommen Notfälle)
  • Patienten für die Akutsprechstunde werden ab 11:30 Uhr nach und nach hineingebeten. D.h., wir werden nur 3 Patienten in der Praxis auf einmal Einlass gewähren (Beachten Sie die geänderten Akutsprechstundenzeiten am Dienstag!)
  • Bestellungen von Rezepten und Überweisungen werden ausschließlich über die folgenden drei Wege möglich sein:

a) Einwurf der Bestellung über den Briefkasten oder

b) Bestellung per Telefon oder

c) per E-Mail 

  • Terminvereinbarungen wie bisher über Telefon oder per E-Mail
  • am ersten Tag (06.04.) nach unserem Urlaub geben Sie uns bitte Zeit, die Bestellungen abzuarbeiten. Rezepte sowie Überweisungen werden wir erst am Folgetag herausgeben!
  • Übergabe von Rezepten und Überweisungen gegen Vorlage der KVK (Versichertenkarte) an der Tür durch eine Mitarbeiterin
  • Patienten mit Infekten (z.B. Erkältung, Magen-Darm) bleiben bitte zuhause und kommen NICHT in die Praxis. Falls Sie eine  Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, stellen wir diese Ihnen aus und senden sie zu

04.04.20: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben die Regelung zu telefonischen Krankmeldung von Patienten ausgeweitet: demnach dürfen Ärzte ab sofort Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgrund eines Infektes ("leichte Erkrankung der oberen Atemwege") für bis zu 14 Tage ausstellen! Auch dürfen ab sofort Patienten, bei denen der Verdacht auf eine Coronavriusinfektion besteht, arbeitsunfähig geschrieben werden (was noch vor wenigen Wochen nicht möglich gewesen war).

05.04.20: Erfreuliche Nachricht: endlich sind die solange erwarteten Schutzmasken eingetroffen. Wundern Sie sich also nicht, wenn Ihnen morgen die Mitarbeiterinnen mit Schutzmaske entgegen treten.

17.04.20: Mit dem heutigen Tag stoppt Ministerin C. Reimann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei leichten Atemwegsinfekten auf Telefonnruf. Diese nicht nachvollziehbare Entscheidung lehnen wir als Hausärzte ab! Wir besitzen zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht genügend Schutzausrüstung, insbesondere Schutzmasken, um der (steigenden) Anzahl von Coronapatienten entgegen zu treten. Deswegen wird diese Praxis bis auf weiteres Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf Telefonanruf erstellen. (siehe Schreiben des Hausärzteverbandes an die Ministerin rechte Spalte)

21.04.20: Nach Protesten der Ärzteschaft hat die niedersächsische Gesundheitsministerin Reimann den Stopp der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf Telefonanruf zurückgenommen. Also dürfen Ärzte weiterhin bei leichten Atemwegserkrankungen Krankmeldungen auf einen Anruf hin ausstellen.

Durchseuchung und Herdenimmunität sind aktuell häufig verwendete Schlagwörter. Sie sollen uns vermitteln, dass wir alle durch diese Krise müssen und Antikörper gegen das Virus benötigen. Da durch die alltäglichen Einschränkungen (Abstandsregel, Maskenempfehlung, Ausgehbeschränkungen etc.) die Ausbreitung des Virus verlangsamt wurde, wird diese Herdenimmunität nicht Monate, sondern Jahre brauchen. Denn wenn schätzungsweise 200.000 Menschen in Deutschland infiziert sind, entspricht dies gerade mal 0,25% der Bevölkerung Deutschlands (bei angenommenen 80.000.000 Einwohnern). Eine Herdenimmunität setzt aber eine Durchseuchung von 60-65% voraus, dies entspricht mehr als 48.000.000 Menschen! Es gibt m.E. bisher keinen Politiker, der dies so klar formuliert hat. Herr Spahn spricht zumindest schon von Monaten, was die Einschränkungen betrifft.

27.04.20: Menschen können wenig mit absoluten Zahlen anfangen. Sie brauchen ein Verhältnis. Was nützt uns die Meldung des Robert-Koch-Institut, dass in Deutschland bis zum heutigen Tag 154.175 bestätigte Fälle (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-04-26-de.pdf?__blob=publicationFile)(entsprechen bloß ca. 0,2% der Bevölkerung Deutschlands) mit dem Coronavirus existieren, dass ca. 330.000 Testungen in KW 16 durchgeführt wurden und davon ca. 21% positiv waren (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Testzahl.html)? Noch weniger aussagekräftig wirkt da so manche lokale Zeitung mit der Mitteilung "Im Landkreis 122 Infizierte". Wieviel tatsächlich infiziert sind, weiß keiner, dazu müssten umfangreiche Untersuchungen auch von gesunden Probanden veranlasst werden. Wieviel von den oben erwähnten 122 krank werden, wird im Artikel auch nicht verraten. Alles nur Zahlen, kaum Verhältnisse. Das ist mit ein Grund, weswegen eine große Verunsicherung besteht. Stattdessen können Verhältnisse etwas helfen: Derzeit wird der Anteil der Verstorbenen unter den bestätigten Fällen mit gerade mal 3,7% angegeben. Hiermit kann der Bürger etwas anfangen. Auch, dass 87% der Verstorbenen älter als 70 Jahre waren, im Mittel 82 Jahre. D.h., am häufigsten (nicht immer) ist ein tödlicher Ausgang bei alten Menschen zu finden. Die meisten Infektionen (67%) betrafen jedoch die 15-59 Jährigen. Wichtig: es gibt kein typisches Symptom bei den meisten Patienten (Husten, Fieber, Schnupfen usw.) außer es tritt eine Geruchs - oder Geschmacksstörung auf. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor entsteht durch die noch nicht abgeschlossene Diskussion über die Übertragungswege. Gesichert ist die Tröpfcheninfektion durch Anhusten und Niesen. Alles weitere ist (s. RKI) rein experimentell fraglich: eine Schmierinfektion (über Türgriffe z.B.) oder über Stuhl (fäkal). Zwar scheiden wohl Infizierte bis zu 2 Tage vor Krankheitsbeginn Viren aus. Doch diese müssen ja dann in die  Atemwege gelangen, es reicht nicht aus, die oral aufzunehmen. Zudem ist fraglich, ob diese dann schon vermehrungsfähig sind.

27.04.20: Um sich gegen das Coronavirus langfristig zu schützen, sei das Ziel - so die Wissenschaftler - eine Herdenimmunität zu erreichen. Darunter wird die Beobachtung verstanden, dass ein Keim (Virus, Bakterium usw.) von geimpften bzw. von bereits wieder genesenen Personen durch Antikörperbildung an ungeimpfte nicht übertragen werden kann, weswegen diese automatisch geschützt sind. Bei dem Coronavirus gehen die Wissenschaftler davon aus, dass 60-70% der Bevölkerung die Infektion durchgemacht haben (bzw. geimpft sein) müssen, um dieses Ziel zu erreichen. Dies entspricht 48. - 56.Millionen Menschen der Bevölkerung Deutschlands! Jetzt erahnen Sie, wie lange uns das Thema beschäftigen wird (nicht Monate, sondern Jahre).

29.04.20: Seit wenigen Tage kursiert im web und in den Medien der Hinweis, man könne sich bei bestimmten Erkrankungen (z.B. Asthma) von der Maskenpflicht befreien lassen. Es versteht sich von selbst, dass gerade chronisch kranke Menschen (dazu gehören auch Asthmatiker) die jenigen sind, die in Coronazeiten von einer Maske profitieren. Eine ärztliche Befreiung von der Pflicht ist also vollkommen sinnentleert. Eine Gefälligkeitsbescheinigung - so sehe ich dieses gewünschte Attest - wird von der Praxis deshalb nicht unterstützt.

 01.05.20: "If you are healthy, you only need to wear a mask if you are taking care of a person with COVID-19", schreibt die Weltgesundheitsorganisation. Das massenhafte Tragen einer Maske gleicht also eher einer Bevölkerungsneurose, die Sinnhaftigkeit ist in Frage zu stellen. Denn jeder Mitmensch steht jetzt unter Generalverdacht. Ca. 176.000 Menschen leben im Landkreis Gifhorn. Allerzeitung: "125 Infizierte, 4 Tote". Rechnen Sie sich mal aus, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, sich bei einem dieser Infizierten anzustecken? Die Wahrscheinlichkeit ist sehr, sehr, sehr gering. Da schließlich von den Infizierten nicht alle krank werden, sinkt zusätzlich die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung. Das macht es nicht einfacher, sondern komplizierter. In der Folge müssten Sie die Maske über viele, viele Jahre (nicht nur Monate) durchgehend tragen und bloß nirgends vergessen. Aber dann auch bitte richtig handhaben! Jeder zweite greift nämlich vorne an die störende Maske. Das Virus hätten Sie dann potentiell an den Fingern und schließlich verteilen Sie es eifrig. Sie können dieses Wahrscheinlichkeitsspiel ad adsurdum führen, letztendlich werden 60-70% der Bevölkerung sich infizieren müssen (!) oder geimpft, um einen zeitlich begrenzten Schutz zu erreichen. Zeitlich begrenzt, weil das Virus wie auch andere Viren mutieren wird und so der Impfstoff dem neuen Coronavirus angepasst werden muss (wie bei den jährlichen Impfungen gegen Grippe). Die Maske kann allenfalls eine Verzögerung der Infektion erreichen, sie kann sie eben nicht verhindern!

Bevölkerungsneurose: Typisch für eine Angststörung (früher Angstneurose) ist die generelle Überschätzung des Risikos, zu erkranken oder zu versterben. So gehen sie nicht vor die Tür, weil sie sich anstecken, vom Auto überfahren oder vom Dachziegel erschlagen werden könnten. Wenn eine ganze Bevölkerung angeblich aus Sicherheitsgründen (Sie werden sowieso in den nächsten Monaten und Jahren infiziert oder geimpft) eingesperrt wird und die Deutschen es auch noch in dem Gehorsam übertreiben, dann sehe ich keine Verhältnismäßigkeit mehr, das verdient den Namen Neurose. Eine ganze Nation auf die Couch, das stellen Sie sich mal vor. Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Drosten: Sie kriegen bei mir besondere Konditionen, weil Sie es besonders nötig haben :-)))

02.05.20: Das Deutsche Ärzteblatt veröffentlichte kürzlich eine Untersuchung, in der 50 an Covid-19 erkrankten Patienten im Klinikum Aachen behandelt wurden. Alle Patienten wiesen Vorerkrankungen auf. 24 Patienten mit schwerem Lungenversagen (ARDS) mussten beatmet werden, 26 Patienten atmeten selbständig, waren aber sauerstoffpflichtig. Die Autoren stellen fest, dass bei den meisten der Erkrankten respiratorischen Vorerkrankungen (z.B. COPD, Asthma) bestanden (58%) und/oder diese übergewichtig/adipös waren (83%). 7 Patienten waren zum Ende der Untersuchung (Beobachtungszeitraum 6-7 Tage) verstorben: 4 Patienten mit ARDS. Todesursache: Multiorganversagen. 3 Patienten ohne ARDS. Todesursache: Ateminsuffizienz. Die Ergebnisse sollten - so die Autoren - in einer Studie an einem größeren Kollektiv bestätigt werden.

Die Datenlage über Corona ist bis heute schwierig, weil sie häufig widersprüchlich und nicht wegweisend ist. Es gibt einzelne kleinere Untersuchungen (wie oben), auch was die Behandlung mit einem Medikament (Remdesivir) betrifft, doch die Ergebnisse müssen in randomisierten Studien (und die brauchen vor allem Zeit) noch bestätigt werden. Es ist erstaunlich, wie sehr auch die Presse/Medien Desinformation betreibt.

Kritische Stimmen:
1) Pathologe Prof. Klaus Püschel https://www.youtube.com/watch?v=44tTKSkTt1w

2) Virologe Prof. Hendrik Streeck https://www.youtube.com/watch?v=mMGEWZ5uENs

3) Infektionsepidemiologe Prof. Sucharit Bhakdi https://www.youtube.com/watch?v=dwJSNPz_8uk

08.05.20: Nun steht die erste deutsche Studie über das Coronavrius der Öffentlichkeit zur Verfügung:  https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020

Vom 30. März bis 6. April wurde unter der Leitung des Virologen Prof. Hendrik Streeck eine Studie über die Häufigkeit von Infektionen durch das Coronavirus durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 919 Personen in der Stadt Gangelt im Kreis Heinsberg untersucht. Ziel war, die Dunkelziffer von Infizierten Personen (also die Menschen, die zwar infiziert waren, aber aus unterschiedlichen Gründen - z.B. nur geringe Beschwerden - nicht gemeldet wurden) herauszufinden und die Infektionssterblichkeitsrate (wieviele Personen, die infiziert sind, sterben?) des Coronavirus zu bestimmen. Ergebnisse: die Studie zeigt, dass die Zahl der Infizierten um den Faktor 5 höher liegt als die offiziell gemeldeten Infizierten (sogenannte Dunkelziffer). Sie zeigt weiterhin, dass die Sterblichkeit und damit die Gefährlichkeit des Virus überschätzt wurde (wie bereits Kritiker Ende März kundtaten). Die Infektionssterblichkeitsrate liegt der Studie zufolge bei gerade mal 0,37%. Auch zeigt die Untersuchung, dass ca. 20% der infizierten Personen keine Beschwerden zeigen! Anmerkung: wie wir wissen, sind Menschen im ganz Deutschland unterschiedlich getestet und gemeldet worden. Das Ergebnis lässt sich nicht unbedingt auf alle Kreise und Städte übertragen. Des weiteren muss angemerkt werden, dass die Zahl der untersuchten Personen noch zu gering ist, um ein endgültiges Ergebnis zu präsentieren. Studien mit 10.000 Personen sind bedeutend aussagekräftiger. Allerdings fühlte sich wohl der Gesetzgeber nebst Robert-Koch-Institut nicht in der Lage, bereits in der Anfangsphase der Virus Pandemie eine Studie in die Wege zu leiten.

Hier ein Link über die Belegung von Intensivbetten in Deutschland (von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv - und Notfallmedizin (DIVI) zur Verfügung gestellt), wie "ernst" die Lage wirklich ist (Anmerkung: sie war es zu keiner Zeit): https://www.divi.de/images/Dokumente/Tagesreport_Intensivregister_PDF/DIVI-Intensivregister_Tagesreport_2020_05_08.pdf

08.05.20: Im Rahmen der "Lockerungsmaßnahmen" dürfen immer mehr Arbeitnehmer wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Da chronisch kranke Patienten ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer möglichen Covid-19 Erkrankung haben, sind diese bisher in manchen Unternehmen von der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz befreit. Der Arbeitgeber verlangt in diesem Fall einen Nachweis darüber, ob eine chronische Erkrankung vorliegt. Doch dem scheint aktuell nicht genug: wie von Patientenseite mitgeteilt, würden nun Arbeitnehmer darlegen müssen, wie schwer ihre chronische Erkrankung sei und danach würde der Arbeitgeber eine Entscheidung treffen. Abgesehen davon, dass Sie nicht verpflichtet sind, ihrem Arbeitgeber Informationen über die Art der Erkrankung Preis zu geben, wird empfohlen, vom Arbeitgeber den Nachweis einzufordern, der belegt, dass der Schweregrad Ihrer chronischen Erkrankung Einfluss auf die Schwere der möglichen Covid-19 Infektion hat (der ist allenfalls hypothetisch).

12.05.20: Corona Zeiten werden uns noch lange beschäftigen. Trotzdem werden wir ab Montag, 18.05.20 die Praxistür wieder geöffnet haben. Sie brauchen dann nicht mehr zu klingeln. Aber: die Patienten, die zur Blutentnahme kommen, an die Anmeldung herantreten oder im Wartezimmer Platz nehmen, tragen bitte einen Nasen-Mund-Schutz!

09.06.20: Ich möchte den Hinweis vom 12.05. nochmals wiederholen: Patienten, die in die Praxis kommen und an die Anmeldung treten bzw. im Wartezimmer Platz nehmen, tragen bitte einen Mund-Nasen-Schutz!

Des weiteren weise ich darauf hin, dass ich keine Befreiungen von der Maskenpflicht (in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmittel etc.) ausstelle, da gerade Patienten mit einer chronischen Atemwegserkrankung (COPD, Asthma) durch das Tragen einer Maske besser gegen Corona geschützt zu sein scheinen. Dass das Tragen der Maske für viele Menschen unangenehm ist, ist nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist, dass das niedersächsische Gesundheitsministerium gerade chronisch kranken Menschen die Befreiung anbietet, weil diese Patienten im Falle einer Infektion am schwersten betroffen sein werden (Intensivstation, Beatmungspflichtigkeit etc.). Die Diskussion, die dahinter steckt, ist eine alte: auch zu Beginn der Anschnallpflicht 1976 versuchten Menschen sich aufgrund des unangenehmen Druckgefühls auf den Brustkorb (und der damit "erschwerten" Atmung und Beklemmungsgefühl) von der Gurtpflicht befreien zu lassen. Heute diskutiert keiner mehr darüber.

27.06.20: Schnelltests im Sinne von Antikörpertests zum Nachweis einer möglicherweise stattgehabten Infektion mit dem Coronavirus führt die Praxis aus folgenden Gründen NICHT durch:

1)Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung:

Es gibt derzeit keinen „Schnelltest“, mit dem das Coronavirus zuverlässig nachgewiesen werden kann. Aktuell vermarktete „Schnelltests“ suchen nicht nach Erregern, sondern nach Antikörpern. Antikörper sind bei Virusinfektionen meist frühestens eine Woche nach Erkrankungsbeginn nachweisbar, in der Regel sogar erst nach 14 Tagen. Nach Einschätzung von Experten ist zudem völlig ungeklärt, ob ein positiver Antikörpertest nicht durch eine frühere Infektion mit einem anderen Coronavirus verursacht sein könnte. Daher ersetzt der „Schnelltest“ nicht den Erregernachweis durch einen PCR-Test aus einem (Rachen-)Abstrich: Nur der Nachweis von SARS-CoV-2 selbst lässt zuverlässig den Rückschluss zu, dass eine Person zum Zeitpunkt der Untersuchung auch infiziert ist.

2)Außerdem ist noch ganz ungeklärt, ob der Nachweis von Antikörpern im Blut gleichbedeutend mit einer Immunität gegen das Virus ist!

06.08.20: Beschwerdefreie Reiserückkehrer dürfen sich seitdem 01.08.20 auf Wunsch auf Corona testen lassen, so das Bundesgesundheitsministerium. Deswegen werden aktuell die erst vor kurzem geschlossenen Testzentren wieder eröffnet. Vorgehen:

  • Empfehlenswert ist, dass Sie vor dem Aufsuchen unserer Praxis Ihren Wunsch nach einem Coronatest telefonisch ankündigen, damit wir dann umgehend eine Laborüberweisung vorbereiten können. Umgehend heißt hier, soweit die Kapazitäten vorhanden sind. Uns ist bewusst, dass Sie innerhalb von 72 Stunden nach Verlassen des Urlaubsortes getestet werden sollten. Die Erfahrung zeigt hier aber, dass die Testzentren und auch die Praxen Vorlaufzeit benötigen
  • Aufsuchen der Praxis, Einlesen der Versichertenkarte
  • Aushändigung der Laborüberweisung zur Vorlage im Testzentrum
  • Anruf durch die Praxis im Testzentrum und Terminvergabe. Weitergabe des Termins an den Reiserückkehrer

Sie verlassen also die Praxis mit Laborüberweisung und Termin im Testzentrum. Das Testzentrum befindet sich wie bisher in

38110 Braunschweig, An der Petrikirche 1

Das Zeitfenster für den Abstrich ist kurz, weswegen Sie dort unbedingt pünktlich erscheinen sollten.

14.08.20: Reiserückkehrer dürfen nun direkt unter www.kvn.de und "Patienten" einen Termin im Testzentrum Braunschweig online buchen und brauchen keine umständliche Terminvermittlung über die Praxis mehr.

11.09.20: Für alle Reiserückkehrer: wie jetzt der Gesetzgeber beschlossen hat, werden die Testzentren (u.a. in Braunschweig) zum 15.09.20 wieder geschlossen.

28.11.20: Das bloße Testen auf SARS CoV2 bei Personen ohne Beschwerden wurde immer wieder durch Ärzte und Kassenärztliche Vereinigung kritisiert. Wie grauenhaft schlecht die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion dabei liegt, lesen Sie unter "Aktuelles". Das RKI (Robert-Koch-Institut) geht bereits bei den PCR Tests (Abstrichtest) von einer Trefferwahrscheinlichkeit von nur 80% aus. Grund: Fehler bei den Abstrichen (Zu wenig Material, nicht tief genug durchgeführte Probenentnahme). Da die AntigenTests (Blutentnahme) auf den Ergebnissen der PCR Tests basieren, kann selbst der beste Antigentest nur eine maximale Sensitivität von 80% erreichen. Wenn also der Hersteller eine Sensitivität von 100% angibt, so muss das berücksichtigt werden.

14.12.20: Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jetzt auch im privaten Bereich die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Damit kommt sie der Tatsache nach, dass die weitaus meisten Fälle von Neuinfektion mit SARS-CoV2 im häuslichen Bereich zu verzeichnen sind. Das Robert-Koch-Institut hatte bereits schon seit mehreren Wochen in seinen öffentlich zugänglichen Erhebungen darauf hingewiesen. Warum die Politik auf diese so bedeutende Erkenntnis nicht ausdrücklich hinweist, ist schwer verständlich.

20.12.20: Die Durchführung der Impfungen gegen SARS CoV2 steht nun fest. Siehe dazu rechte Spalte

20.12.20: In einer Online Befragung im November 2020 zur Impfbereitschaft ("würden sie sich gegen das neuartige Coronavirus impfen lassen?") zeigte sich folgendes Bild (Beteiligung: 2032 Personen, Quelle: Deutsches Ärzteblatt):

32% "auf jeden Fall"

21% "eher ja"

15% "vielleicht"

13% "sicher nicht"

10% "weiß nicht"

9% "eher nicht"

Im Gegensatz zum Deutschen Ärzteblatt wird dieses Ergebnis der Befragung nicht kommentiert

22.12.20: Die Politik demonstriert Macht, weil sie sich ohnmächtig fühlt. Lesen Sie mehr (rechte Spalte)

23.12.20: Mein Webmaster hat einen link gefunden, womit Sie die Infektionswahrscheinlichkeit in einem Raum berechnen können. Dahinter steckt eine Forschergruppe des Max-Planck-Instituts für Chemie:

https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-11/coronavirus-aerosole-ansteckungsgefahr-infektion-hotspot-innenraeume

23.12.20: Was eine Wirksamkeit des Impfstoffes gegen SARS-CoV2 von über 90% besagt. Lesen Sie rechte Spalte (Studie Impfstoff BNT162b2)

05.03.21: Durch die nun jedem Bürger zugänglichen Schnelltests auf SARS-CoV2 schafft die Politik die Basis für bzw. verstärkt die Massenhysterie. Eine Untersuchung auf Krankheitskeimen jeglicher Art gehört in die Hände eines Arztes! Und das zurecht. Er kann über Nebenwirkungen und Folgen einer Untersuchung Aussagen treffen und (das ist das Wesentliche) Menschen vor einer Durchführung oder Fehlinterpretation schützen oder warnen. Warum sehe ich das so kritisch? Menschen machen sich Sorgen, haben Angst, haben Befürchtungen. Wenn eine große Anzahl nicht infizierter Personen einen Test durchführen, so ist leider die Wahrscheinlichkeit für ein falsch positives Ergebnis groß (s. "Über die Wahrscheinlichkeit falsch positiver Testergebnisse"). Die Folge wird sein, dass vermehrt Patienten mit einem positivem Test in die Praxis kommen. Und dann? In Quarantäne? Es besteht keine ärztliche Pflicht noch Notwendigkeit, Personen OHNE Krankheitssymptome krank zu schreiben. Warum macht das also die Politik? Es geht natürlich um Wählerstimmen, insbesondere in diesem Jahr. Und da ist die Politik bereit, die "heilige Kuh" zu schlachten. Bisher haben Ärzte Laborergebnisse erklärt, gedeutet. Nun darf der Bürger selber sehen, was er aus dem Ergebnis macht. Ich bin entsetzt über die Kommerzialisierung und die Ärzteschaft, die diese auch noch unterstützt. Heißt es nicht, wir sollen als Ärzte Patienten vor einem Schaden bewahren?

26.03.21: Im Anhang finden Sie die "Steckbriefe" der beiden Impfstoffe, die durch Hausärzte geimpft werden sollen. Weiterhin finden Sie dort die aktuelle Impfpriorisierung. Dabei heißt der Impfstoff von BioNTech/Pfizer "Comirnaty", der Impfstoff von AstraZeneca hingegen hat keinen eigene Namen. Letzterer ist ein sogenannter "Vektorimpfstoff", der ein genetisch verändertes und abgeschwächtes Virus (ein Adenovirus) enthält. (Adenoviren sind häufig Ursache harmloser grippaler oder Magen/Darm Infekte).

Die aktuelle Verunsicherung der Menschen gegenüber den Impfstoffen (insbesondere der von AstraZeneca) ist nicht zuletzt Folge des widersprüchlichen Verhaltens der Politik und der Informationen durch die Medien. Allein die Meldung von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Impfstoff von AstraZeneca sollte die Konsequenz haben, den Impfstoff vom Markt zu nehmen und nachzubessern. Das Verhalten der EMA (European medicines agency = Europäische Arzneimittel Agentur), den Impfstoff wieder freizugeben, ist in diesem Zusammenhang nur nachvollziehbar, wenn man davon ausgeht, dass diese Behörde unter enormen politischen Druck steht. Denn jedes andere Arzneimittel wäre längst vom Markt genommen worden! Der Verweis auf die Statistik, dass Menschen auch im Zusammenhang mit Impfungen aus anderen Gründen sterben können, wirkt spöttisch und wird den Schaden (Angst vor dem Impfstoff) nicht wieder gutmachen. Während die EMA keinen Zusammenhang zwischen den Todesfällen und der Impfung sieht, fanden Mediziner der Universitätsklinik Greifswald eine Ursache: die Impfung löse bei bestimmten Menschen eine Immunreaktion aus und damit als Folge eine Thrombose: eine Hirnthrombose, wenn nicht ausreichend schnell erkannt mit Todesfolge. Da mutet der "Rote Hand" Brief von AstraZeneca für die Betroffenen schier unglaublich: "Der Nutzen überwiegt die Risiken".

09.04.21: Eine Studie über Selbsttestungen von Lehrkräften wurde im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Welches Fazit die Autoren und der Praxisinhaber aus der Studie ziehen siehe unter "Aktuelles"!

09.04.21: Der Sachverständigen Rat (SVR) des Bundesgesundheitsministeriums hat empfohlen, bei der Abwicklung der ePA (elektronische Patientenakte) ein Opt-out Verfahren anzuwenden (Ein Opt-out Verfahren kennen Sie bereits: 1985 wurde gesetzlich festgelegt, dass Sie ohne Ihre Zustimmung Werbung erhalten können). Opt-out (engl. "gegen etwas stellen") bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass JEDER Bürger in Deutschland der elektronischen Patientenakte zustimmt, ohne sich vergewissern zu müssen, ob das tatsächlich so ist. Diese Diskussion gab es schon bezüglich der Organspende. Nur durch einen Widerspruch könnten Sie - wenn die Empfehlung Gesetz wird - verhindern, dass bei Ihnen eine elektronische Patientenakte angelegt wird. Die Praxis lehnt das Gesetzesvorhaben ab. Nähere Erläuterungen siehe unter Aktuelles.

09.04.21: Nach Impfung mit dem BioNTech/Pfizer oder Moderna Impfstoff treten immer wieder zeitlich verzögerte (7.-10. Tag) Hautreaktionen auf. Diese dürften einer allergischen Reaktion (T-Zellvermittelt) entsprechen. Darum sollten diese Symptome vor der zweiten Impfung dem zuständigen Impfarzt mitgeteilt werden. Seltener sind anaphylaktische Reaktionen (allergischer Schock) nach dem Impfstoff. Hier darf der Impfstoff nicht wiederholt werden!

11.04.21: Mittlerweile sind weltweit 1021 Virusvarianten (Stand März 2021) des SARS-CoV2 bekannt. Das Auftreten von Mutationen (wie B 1.1.7, erstmals in Großbritanien) hängt einerseits von der Fehlerrate der RNA-Polymerase (Enzym, was das Genom des Virus aufbaut), andererseits von der Gesamtgröße der Population ab. Dies bedeutet, dass wir am Virus SARS-CoV2 sehen und erforschen können, was "Evolution im Zeitraffer" (Deutsches Ärzteblatt) heißt: das Auftreten "besorgniserregender" Varianten (VOC = variant of concern) dürfte rasant zunehmen, da die Viren untereinander und auch durch das weltweite Impfen unter hohem Selektionsdruck stehen. Bisher stehen 3 VOC im Fokus: B.1.1.7 Ursprung: Großbritannien, B.1.135 Ursprung: Südafrika, P.1 Ursprung: Brasilien. "Besorgniserregend" meint in diesem Zusammenhang, dass entweder die Transmissibilität (Übertragbarkeit) und/oder die Suszeptibilität (Empfänglichkeit) gegenüber der Urvariante erhöht ist. Es wird daher davon ausgegangen, dass dies die Wirksamkeit der Impfstoffe negativ beeinflusst. "Worst case" wäre - ähnlich der jährlichen Grippeimpfung - , dass regelmäßig gegen SARS-CoV2 geimpft werden müsste, um den aktuellen VOC`s die Stirn bieten zu können.

12.04.21: Die Gesellschaft für Aerosolforschung hat am 11.04. einen offenen Brief an die Bundesregierung formuliert. In diesem fordern Sie einen Kurswechsel in der Politik. "Leider werden bis heute wesentliche Erkenntnisse unserer Forschungsarbeit nicht in praktisches Handeln übersetzt," kritisieren die Verfasser. Das, was viele erahnt haben und hier auf meiner homepage in den Beiträgen immer wieder diskutiert wurde, haben Forscher der TU Berlin nun bestätigt. Sie haben das Ansteckungsrisiko für verschiedene Innenraumszenarien berechnet. Gleichzeitig belegt es das, was Sie hier in den Beiträgen wieder finden werden: Vergessen Sie das Ansteckungsrisiko draußen, das Infektionsgeschehen findet in den Innenräumen statt ("Die Übertragung der SARS-CoV-2 Viren findet fast ausnahmslos in Innenräumen statt"), am ehesten im engsten Familienkreis. Den Aerosolforschern nach ist das Risiko "beim Friseur, im Supermarkt, in wenig ausgelasteten Museen, Theatern und Kinos vergleichsweise gering." Hingegen sind Wohnheime, Fitnessstudios und Büros mit einem hohen Risiko assoziiert ("Wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menschen sensibilisieren, dass DRINNEN die Gefahr lauert").

Und echt klasse formuliert:

"Das Tragen von effektiven Masken ist in Innenräumen nötig. In der Fußgängerzone eine Maske zu tragen, um anschließend im eigenen Wohnzimmer eine Kaffeetafel ohne Maske zu veranstalten, ist nicht das, was wir als Experten unter Infektionsvermeidung verstehen".

Vollständiger offener Brief:

 http://docs.dpaq.de/17532-offener_brief_aerosolwissenschaftler.pdf

15.09.21: Am 09.09.21 haben die Hausärzte von ihrem Hausärzteverband folgende Empfehlungen zur Auffrischungsimpfung gegen SARS CoV2 erhalten:

Laut aktueller Impf-VO vom 30.08.21 und Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) soll die Empfehlung zur Auffrischungsimpfung folgende Personengruppen betreffen:

  • - Personen, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektorimpfstoff (AstraZenenca, Johnson&Johnson) erhalten haben!
  • - Personen ab 80 Jahren, sowie "nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung" auch ab 60 Jahren
  • - Pflegebedürftige zuhause
  • - Personen, die beruflich regelmäßig Kontakt zu infektiösen Menschen haben (z.B. medizinisches Personal)
  • - Bewohner und Personal von Pflegeeinrichtungen
  • - Personen mit Immunschwäche oder unter Immunsuppression
  • - "vulnerable Gruppen" (Psychisch kranke Menschen, Drogenabhängige, Behinderte Menschen usw.)

Kommentar: wie schon erwartet, bleibt es bei den Impfungen gegen SARS CoV2 nicht bei einer einmaligen Impfserie (1. + 2.Impfung). SARS CoV2 ist ein nämlich ein Virus, was sich ständig verändert. Mit ein Grund, warum nie Herdenimmunität auftreten wird. Die Impfempfehlung dürfte besonders ärgerlich für diejenigen sein, die sich mit AstraZeneca haben impfen lassen, denn die "dürfen" nun mit BioNTech "nachgeimpft" werden. Die Personen, die sich für BioNTech entschieden hatten, betrifft die Auffrischung erstmal nicht. Nur, wenn sie zu einer der o.g. Gruppen gehören.

17.09.21: Wie das Deutsche Ärzteblatt schreibt, wurden die meisten "Impfdurchbrüche" (Infektionen trotz Impfung) beim Impfstoff von Johnson & Johnson festgestellt

11.10.21: Wie erwartet, wird nun eine Auffrischimpfung gegen SARS-CoV2 für alle Personen ab dem 70.Lebensjahr, medizinisches Personal und Menschen (Bewohner und Personal) in Pflegeeinrichtungen empfohlen. Außerdem empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) allen Personen, die den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, zu einer weiteren Impfung mit einem mRNA Impfstoff (Moderna, BioNTech).

Fragt sich nun, ob die Menschen, die nicht mehr zu einer Auffrischimpfung bereit sind (z.B. aufgrund von Nebenwirkungen durch den Impfstoff), demnächst als "Ungeimpfte" gelten.

15.10.21: Die Pharmafirmen, die die Impfstoffe gegen SARS-CoV2 produzieren, sind offensichtlich nun eher bereit, offen zuzugeben, dass die Impfung mit einer von ihnen produzierten Vaccine potentiell tödlich sein kann. So schreibt AstraZeneca (Vaxzevria) in seinem aktuellen Rote Handbrief: "Es wurden Fälle mit tödlichem Ausgang berichtet" und bezieht sich dabei auf "Fälle von Thrombozytopenie (bedeutet Erniedrigung der Blutplättchen zur Blutgerinnung), einschließlich Immunthrombozytopenie (ITP)(bedeutet zusätzlich zu Vorgenannten eine Erniedrigung der Abwehrzellen)...". Auch Janssen (Johnson & Johnson) erklärt in seinem Rote Handbrief: "Es wurden sehr selten Fälle von ITP...gemeldet..." "Zu diesen gehörten Fälle mit Blutungen und Fälle von tödlichem Ausgang."

Die Rote Handbriefe stellen Veröffentlichungen von "Sicherheitsbedenken" durch die Arzneimittelkommission dar. Und können hier https://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/RHB/index.html abgerufen werden!

Wer diese Rote Handbriefe liest kann als vollwertiger Bürger dieser Gesellschaft seine eigene Meinung bilden und zum Schluss kommen, eine Impfung mit einer der genannten Impfstoffe abzulehnen. Diese Entscheidung hat jeder zu respektieren. Dass die Politik dies nicht tut und "Ungeimpfte" verurteilt, ist aus dieser Sicht höchst unmoralisch.

22.11.21: Arztpraxen dürfen die 3G bzw. 2G Regel nicht zur Voraussetzung für medizinische Behandlungen machen, zitiert das deutsche Ärzteblatt einen Ministeriumssprecher des BMG (Bundesministerium dür Gesundheit). Auch die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) bestätigt dies. Heißt: eine Ablehnung von gegen SARS-CoV2 nicht geimpften, nicht getesteten oder genesenen Personen durch Arztpraxen ist nicht rechtens!

24.11.21: Mit Absegnung des "Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sind wir in der Praxis nun jeden Tag verpflichtet, einen Schnelltest bei unseren Beschäftigten durchzuführen, ganz gleich, ob geimpft oder genesen. Außerdem müssen wir Rechenschaft über die Testergebnisse dem Öffentlichen Gesundheitsdienstes gegenüber ablegen. Eine Entschädigung der Tests ist - wie erwartet - noch nicht beschlossen. Das ganze Procedere dürfte die Abläufe in der Praxis verlangsamen. Bitte haben Sie entsprechend Geduld!

17.12.21: Der Staat verletzt mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die körperliche Unversehrtheit des Bürgers und verstößt damit gegen den Artikel 2 des Grundgesetzes! Eine Unglaublichkeit, die die meisten Bürger diesen Staates hinnehmen (s. unter Aktuelles)

18.01.22: Demnächst kommt ein neuer Impfstoff (Novavax) gegen SARS-CoV2 auf den Markt. Voraussichtlich wird er Anfang Februar Arztpraxen zum Verimpfen zur Verfügung stehen. Dieser Impfstoff ist ein sogenannter "Proteinimpfstoff", kein Totimpfstoff! Im Gegensatz zu den zwei "Vektorimpfstoffen" (von AstraZeneca und Johnson&Johnson) und zwei "mRNA Impfstoffen" (BionTech und Moderna) basiert dieser neue Impfstoff auf einer anderen Technologie. Während bei einem Vektorimpfstoff ein harmloses Virus als "Vektor" dient, in dessen Genom genetisches Material von SARS-CoV2 eingebaut wird, bei einem mRNA Impfstoff genetisches Material von SARS-CoV2, welches das "Spikeprotein" kodiert, synthetisch hergestellt wird, enthält ein Proteinimpfstoff synthetisch hergestelltes Spikeprotein (Hinweis: das Spikeprotein gilt als der Anteil vom Virus SARS-CoV2, der an die Rezeptoren der Zielzellen binden und diese mutmaßlich infizieren). Entsprechend erkennt die körpereigene Abwehr das "fremde Eiweiß" und bildet Antikörper und aktiviert die zelluläre Immunantwort (T-Lymphozyten). Der mRNA Impfstoff hingegen fordert erst die Zelle auf, das Protein (Spikeprotein) selbst zu bilden und dann der körpereigenen Abwehr zu präsentieren. Ein Totimpfstoff ist noch nicht auf dem Markt. Er enthielte (chemisch) abgetötete SARS-CoV2 Viren, die zur Reaktion der Immunabwehr führen würden (weiteres s. Spalte links unter "Aktuelles")

20.01.22: Leider wird bisher noch völlig unzureichend kommuniziert, dass mittlerweile Medikamente zur Behandlung von Covid-19 existieren: als einmalige Infusion "Ronapreve" - eine Kombination aus zwei monoklonalen Antikörpern - und oral "Lagevrio", eine zweitägliche Gabe über 5 Tagen. Dabei gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Was bedeutet das? Auch wenn Sie ungeimpft sein sollten, sind Sie der Erkrankung nicht schutz - und aussichtslos ausgeliefert. Leider vermitteln die Medien das noch all zu häufig. (weiteres s. Aktuelles)

08.02.22: Studien belegen, dass Genesene sehr viel länger (mindestens 10 Monate) und durchaus qualitativ besser gegen SARS-CoV2 geschützt sein dürften als bisher angenommen. Die Politik muss dieser Erkenntnis Taten folgen lassen. Doch Herr Lauterbach folgt dem RKI. Ein Kläger in Osnabrück hatte nun die Verkürzung des Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate moniert. Das Verwaltungsgericht hat die Verkürzung durch das RKI als verfassungswidrig erklärt und damit die Klage bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

13.02.22: Patienten, die nach einer SARS-CoV2 Infektion genesen sind, weisen keine geringere Immunantwort auf als Bürger, die geimpft wurden (z.B. mit Comirnaty). Im Gegenteil: manche Studie verweist auf den qualitativ besseren Schutz bei Genesenen. Eine kleine Auswahl von Studien präsentiere ich (rechte Spalte).

04.03.22: Für alle, die an einer Impfung mit dem Proteinimpfstoff Novavax interessiert sind: der Impfstoff steht den Hausarztpraxen noch nicht zur Verfügung! Dies wird aber in Kürze erwartet und hier auf der Homepage veröffentlicht.

19.03.22: der Peptid - bzw. Proteinimpfstoff Novavax steht nun den hausärztlichen Praxen zum Impfen zur Verfügung. Die Nachfrage ist eher als gering einzustufen.

Noch bis zum 31.05.22 können Ärzte Patienten mit leichten Atemwegsinfekten auf rein telefonischer Anfrage hin krankschreiben. Dies bedeutet, dass ab dem 01.06.22 die Anwesenheit des Patienten notwendig ist, um eine Krankmeldung auszustellen. Was offensichtlich positiv auf Corona Getestete betrifft, so behält sich die Praxis vor, den Patienten auch über das Datum hinaus auf Anruf arbeitsunfähig zu schreiben.

26.06.22: Am Ende kommender Woche startet die eAU (s.u.). Wir dürfen gespannt sein, wieviel Ärger dies Patienten, Ärzten, Krankenkassen und Arbeitgebern bringt. Es ist noch nicht einmal die eAU selbst, die zu den größten Schwierigkeiten mit diesem digitalen Instrument führen kann. Es sind die mit der Digitalisierung verbundenen veränderten Verantwortlichkeiten. Lesen Sie mehr (s. Digitalisierung III)

Mit dem 01.07.22 werden wir Ärzte verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch elektronisch zu versenden (sogenannte eAU). Da die Praxis nicht an der Telematik Infrastruktur teilnimmt noch teilnehmen wird, werden wir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wie bisher ausdrucken. Wir werden die betroffenen Patienten auffordern, wie bisher, ihre Krankmeldungen bei Krankenkasse und Arbeitgeber einzureichen.