Seit 2-3 Jahren kommt immer mehr das Thema "Antibiotika" in die öffentliche Diskussion. Wann ist deren Einsatz sinnvoll, wann eher unsinnig, und was hat es mit der Resistenzentwicklung auf sich? Lesen Sie hier
Die Angabe, dass der Impfstoff gegen SARS-CoV2 eine Wirksamkeit von über 90% hätte, bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:
An der Studie von BionTech/Pfizer nahmen 154 Zentren mit 43.548 Freiwilligen auf der ganzen Welt teil.
Sie bekamen entweder den
- Wirkstoff von BionTech (BNT162b2 ) (21.720 Personen) oder
- Placebo (Medikament ohne Wirkstoff) (21.728 Personen)
zweimal im Abstand von 21 Tagen als Impfung injiziert.
„Endpunkte“ waren Effektivität und Verträglichkeit/Sicherheit.
Die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA (Food and drug administration) entschied, die Effektivität des Impfstoffes daran zu bemessen, wie sich die beiden Gruppen bei einer Anzahl von
94 Neuerkrankungen mit Covid-19 unterschieden. Dabei wurden alle Erkrankungen nach dem siebten Tag nach der zweiten Impfdosis gezählt. Bereits zu diesem Zeitpunkt zeigten sich nur 8 Fälle in der Wirkstoffgruppe, 86 Fälle in der Placebogruppe. Wie im NewEnglandJournal am 10.Dezember 2020 https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2034577?query=recirc_mostViewed_railB_article veröffentlicht, hat sich die Anzahl der Fälle in der Wirkstoffgruppe nicht erhöht, allerdings die in der Placebogruppe (am 10.12. 162 Fälle!).
Aus diesem Verhältnis ergibt sich nun die Wirksamkeit des Impfstoffes:
170 Fälle insgesamt, 162 Fälle Placebogruppe, 8 Fälle Wirkstoffgruppe.
162 – 8 Fälle = 154 verhinderte Fälle in der Wirkstoffgruppe/162 Fälle in der Placebogruppe = Wirksamkeit = 95%
Definition „Fall“: symptomatische Person (eine Person mit Beschwerden i.S. Covid-19)
Aktueller Stand der Studie 23. Dezember 2020 (zweite Seite)
Es ist eine Unglaublichkeit in der Geschichte Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg: Der Staat tritt erneut Grundrechte des Bürgers mit Füßen: nachdem bereits
a) das Grundrecht der Freiheit der Person (Grundgesetz Art. 2, Abs. 2, Satz 2),
b) der Versammlungsfreiheit (Grundgesetz Art. 8),
c) der Freizügigkeit (Grundgesetz Art. 11 Abs. 1) und
d) der Unverletzlichkeit der Wohnung (Grundgesetz Art. 13 Abs. 1)
eingeschränkt wurde, hat der Staat mit dem 10. Dezember diesen Jahres mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat einen Impfzwang ins Leben gerufen, der die Menschen in ihrem
e) Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Grundgesetz Art. 2, Abs. 2, Satz 1)
verletzt
->Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nummer 83 vom 11. Dezember 2021: Gesetz zur Stärkung der Prävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie."
Damit überschreitet dieser Staat Deutschland mit einer Selbstverständlichkeit und Vehemenz eine Grenze, die den Menschen in seiner körperlichen Integrität eigentlich vor Schaden schützt. Er legitimiert Personen der Heilberufe, die Bürger diesen Staates ohne Zustimmung und bewusst zu verletzen. Als Heilberufler weiß ich, dass nur mit Zustimmung des Betroffenen (hilfebedürftige Personen, Patient etc.) Berechtigung besteht, in einem sehr engen, vor dem Eingriff festgelegten Rahmen diese Grenze zu überschreiten. Damit handelt dieser Staat für sich genommen konsequent: nach mentaler und seelischer Verletzung folgt schließlich die körperliche. Die Folge dieser schier unfassbaren Übergriffigkeit sehe ich nun seit mehreren Wochen tagtäglich: weinende, verzweifelte, hilflose, teilweise wütende Personen und Patienten, die gestrandet erscheinen, nicht mehr weiter wissen. Sie klagen über Beschimpfungen, Beleidigungen, stetiges Bedrängen, Nötigen und Isolierung am Arbeitsplatz, weil Arbeitgeber, Kolleginnen und Kollegen kein Verständnis dafür aufbringen können, dass sie einer Impfung gegen SARS CoV2 kritisch gegenüberstehen. Dabei wird dieser „Mob“ aus Arbeitgebern und Kolleginnen/Kollegen auch noch von der Politik zu diesem Handeln animiert und motiviert, weil sie sich angeblich nicht „solidarisch“ verhalten. Wer-wie die Politiker-an die Bürger dieses Staates appelliert, solidarisch zu sein, meint genau das Gegenteil: die Menschen zu spalten, zu isolieren, die nicht dem mainstream folgen. Es ist äußerst gefährlich, dies zu tun, obwohl die Folgen doch bekannt sind. Isolierung führt zu Druck und Spannung, die sich auf Dauer in zweierlei Richtung entwickeln kann: Explosion und Ausbruch (zum Beispiel Radikalisierung) oder Implosion und Wendung gegen die Person (zum Beispiel Depression und Suizid). Insofern verhält sich dieser Staat unverantwortlich, weil er nicht vereint, sondern spaltet. Bis zum heutigen Tage gewinne ich den Eindruck, dass Deutschland überhaupt nicht daran interessiert ist, Einigkeit zu schaffen und die gegensätzlichen Seiten zu befrieden. Es ist nun einmal nicht von der Hand zu weisen, dass trotz Impfpropaganda und steigender Impfzahlen die Anzahl der Covid-19 Neuinfektionen nicht bedeutend rückläufig sind. Dies auf die abnehmende Anzahl der gegen SARS CoV2 nicht geimpften Personen zu schieben verleugnet die Realität:
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gegen SARS CoV2 geimpfte Personen sind bereits 2-3 Monate nach ihrer zweiten Impfung potenziell infektiös, können also wieder Infektionen übertragen (s.RKI)
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nach Angaben des RKI besteht der überwiegende Anteil (70 %) der an Covid-19 symptomatisch Erkrankten aus vollständig geimpfte Personen (s. RKI Wochenbericht KW48). (Bitte hier aber daran denken, dass mit Zunahme der Anzahl der Geimpften die Wahrscheinlichkeit wächst, in diesem Klientel Erkrankte zu finden)
Übergriffigkeit und Verletzung des Selbstbestimmungsrechts in einem Rechtstaat sind heikle Themen. Sie suggerieren, dass der Staat seine Macht nur nutzt, um gegenläufige oder widerstrebende Strömungen in Schach zu halten. Eine demokratische Auseinandersetzung im Sinne eines Für und Wider erscheint unbequem und lästig und wird nicht geführt. Dabei zeigt sich diese Übergriffigkeit nicht nur in Bezug auf Corona. Auch und insbesondere in der digitalen Welt hat sie schon längst Einzug gehalten. Ganz freiwillig geben viele Menschen bzw. Bürger dieses Staates Daten von sich Preis, lassen Einblicke großer Unternehmen (Google etc.) zu, merken gar nicht, wie sie durch diese Übergriffigkeit manipuliert, zu einem bestimmten Verhalten gedrängt und schließlich auch in ihrem Denken beschränkt werden. Die Kommerzialisierung des Internets vor Jahren hat zur Freiheitsberaubung und eben nicht zu mehr Freiheit im Denken geführt. Es sind große Unternehmen, die mittlerweile durch massive Grenzüberschreitungen unser Denken, Fühlen und Handeln einengen. Und offensichtlich sind es die Bürger, die diese Grenzüberschreitungen legitimieren und sei es nur dadurch, dass sie den AGBs, den Datenschutzbestimmungen, den diversen Rechten und Befugnissen der großen Firmen (Google, Amazon, Facebook, Twitter usw.) das „o. k.“ geben.
Liebe Patienten! Wachen Sie auf und seien Sie achtsam. Etwas Unangenehmes (wie die Übergriffigkeit des Staates) verschwindet nicht allein dadurch, dass Sie es leugnen. Es ist eben nicht alles gut. Auch wenn dies Politiker gern so deklarieren.
Dass es eine Untererfassung bei Nebenwirkungen von Impfungen (auch bei anderen Arzneimitteln) bzw. Impfschäden gibt, ist hinreichend bekannt. Allerdings wurde bisher angenommen, diese Untererfassung würde in einer noch nachvollziehbaren Größenordnung liegen. Nach einem Bericht des Deutschen Ärzteblattes (das sich auf das u.g. Review bezieht)(*1) zeigen sich erstaunliche Zahlen, die es gilt, nun zu klären. So wird angenommen, dass gerade mal 5-10% der Nebenwirkungen durch Arzneimittel (sogenannte UAW: unerwünschte Arzneimittelwirkung) erfasst werden. Die Beweggründe von Patienten, die eine Nebenwirkung nicht melden, sind wie die der Ärzte wohl bekannt:
1)Patientenseits: a) erhöhte Toleranz gegenüber Nebenwirkungen ("Nicht ernst nehmen"), b) nur geringes Engagement, sich einem Arzt vorzustellen ("fehlende Motivation"), c) erwartete Zurückweisung durch den Arzt ("Angst, Nebenwirkungen werden bagatellisiert")
2)Ärztlicherseits: a) Unsicherheit über die Bewertung der Nebenwirkungen, b) zu hoher erwarteter Arbeitsaufwand mit Meldung der Ereignisse, kombiniert mit fehlendem Wissen um den Ablauf c) fehlender Anreiz (z.B. finanziell)
Mit Corona tritt nun ein weiteres wichtiges Kriterium dazu, die Nebenwirkungen nicht zu melden. Wie am 23.März im Reportagemagazin Plusminus kritisch dargestellt, sei das Thema um das Impfen gegen SARS-CoV2 "so emotional" geführt, dass sich mittlerweile Ärzte schwertun, Nebenwirkungen zu melden. Dieses halte ich für das wesentliche Kriterium, warum so wenig über die Nebenwirkungen bzw. Impfschäden im Rahmen der Impfung gegen SARS-CoV2 publik gemacht wird. Es verwundert deswegen auch nicht, dass (nach Recherchen des o.g. Magazins) das Paul-Ehrlich-Institut sich als ahnungslos darstellt: "die Dunkelziffer lässt sich nicht exakt beziffern". Bitte? Nicht exakt beziffern? Wie Sie dem unten angeführten Review und den Daten der SafeVac App entnehmen können, kann hier wohl kaum von "nicht exakt beziffern" geredet werden. Hier muss sich das Paul-Ehrlich-Institut die Frage gefallen lassen, in wiefern es seinem Auftrag (Arzneimittelsicherheit) gerecht wird.
(*1)Ein amerikanisches Review: Arzneimittelsicherheit
. 2006;29(5):385-96.
doi: 10.2165/00002018-200629050-00003.
Untererfassung (under-reporting) unerwünschte Arzneimittelwirkungen: eine systematische Überprüfung (Lorna Hazell 1 , Saad A W Shakir)
Ziel dieser Übersichtsarbeit war es, das Ausmaß der Untererfassung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) in Spontanmeldesystemen abzuschätzen und zu untersuchen, ob es Unterschiede zwischen verschiedenen Arten von UAW gibt. Es wurde eine systematische Literaturrecherche durchgeführt, um Studien zu finden, die eine numerische Schätzung des Ausmaßes der Untererfassung liefern. Die Studien wurden unabhängig von der verwendeten Methodik oder dem Umfeld, z. B. Krankenhaus oder Allgemeinpraxis, berücksichtigt. Die Schätzwerte für die Untererfassung wurden entweder direkt aus der veröffentlichten Studie entnommen oder aus den Studiendaten berechnet. Sie wurden als Prozentsatz der bei der intensiven Datenerfassung festgestellten UAW ausgedrückt, die nicht an die entsprechenden lokalen, regionalen oder nationalen Spontanmeldesysteme gemeldet wurden. Der Median der Untererfassungsrate wurde für alle Studien und für Unterkategorien von Studien mit unterschiedlichen Methoden oder Umfeldern berechnet. Insgesamt wurden 37 Studien mit einer Vielzahl von Überwachungsmethoden aus 12 Ländern ermittelt. Daraus ergaben sich 43 numerische Schätzungen der Untererfassungsrate. Der Median der Untererfassungsrate in den 37 Studien lag bei 94 % (Interquartilsbereich 82-98 %). Es gab keinen signifikanten Unterschied zwischen den berechneten mittleren Untererfassungsquoten für allgemeinmedizinische und krankenhausbasierte Studien. Fünf der zehn Studien aus dem Bereich der Allgemeinmedizin erbrachten den Nachweis einer höheren mittleren Untererfassungsrate für alle UAW im Vergleich zu schwereren oder schwerwiegenden UAW (95 % bzw. 80 %). Im Vergleich dazu war bei fünf der acht krankenhausbasierten Studien die mittlere Untererfassungsrate für schwerwiegendere oder schwerwiegende UAW weiterhin hoch (95 %). Bei 19 Studien, die bestimmte schwerwiegende/schwere UAW-Wirkstoff-Kombinationen untersuchten, war die mittlere Unterererfassungsrate niedriger, aber mit 85 % immer noch hoch. Diese systematische Überprüfung liefert Belege für eine erhebliche und weit verbreitete Untererfassung von UAW in Spontanmeldesystemen, einschließlich schwerer oder schwerwiegender UAW. Weitere Arbeiten sind erforderlich, um die Auswirkungen der unzureichenden Berichterstattung auf Entscheidungen des öffentlichen Gesundheitswesens und die Auswirkungen von Initiativen zur Verbesserung der Berichterstattung, wie z. B. die Berichterstattung über das Internet, die Berichterstattung durch Apotheker/Pflegepersonal und die direkte Berichterstattung durch die Patienten sowie eine verbesserte Ausbildung und Schulung der Angehörigen der Gesundheitsberufe zu bewerten.
(*2)Mit der „SafeVac“-App wurde für die Bevölkerung der Versuch gemacht, vermutete Nebenwirkungen zeitnah und umfassend zu sammeln. Hier haben sich über 712 000 Personen und somit insgesamt 1,3 % der Geimpften registriert. Gemeldet wurden schwere Nebenwirkungen mit einer Rate von 370 je 100 000 und damit ein Vielfaches der 20 je 100 000 aus dem PEI-Sicherheitsbericht.
Formular UAW (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft):