Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre (geändert am 01.04.2019) Anspruch auf einen Check-Up. Vereinbaren Sie im Zweijahresrhythmus einen Früherkennungstermin.
Das Hautkrebsscreening ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre dient der frühzeitigen Entdeckung des schwarzen (Melanom) und des weißen Hautkrebses (Basaliom). Erfahrungen zeigen, dass vor allem neue Hautveränderungen, die schnell wachsen (innerhalb von Wochen), tief schwarz sind und/oder bluten und/oder verschiedenfarbig sind und/oder schlecht von der Umgebung abgrenzbar sind (Melanom) oder wo sich immer wieder Schorf bildet (Basaliom), verdächtig sind.
Bisher fand das Hautkrebsscreening im Rahmen des Check-up`s oder auch der Männervorsorge statt. Seit 01.04.2019 hat sich das nun geändert: da der Check-up nur noch alle 3 Jahre als Kassenleistung durchgeführt werden darf, fallen Hautkrebsscreening und Check-up nicht immer zusammen.
Die Jugendschutzuntersuchung wird zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr durchgeführt. Auf dem Weg in die Pubertät gilt es frühzeitig körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklungsstörungen aufzudecken.
Im Rahmen Ihrer Vorsorge werden typische Männergesundheitsprobleme untersucht und besprochen
Jugendarbeitsschutzuntersuchung (JArbSchU)