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Psychotherapeutische Praxis Ansgar Hantke

Psychotherapeutische Beiträge

Psychotherapie Richtlinien 2018

Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung:

Aufgrund von Reformen der Psychotherapie Richtlinien ergeben sich seit dem 1. April 2018 Veränderungen des Therapieangebotes sowie neue Behandlungsoptionen:

Veränderungen des Therapieangebotes:

1.)Probatorischen Sitzungen:

Die probatorischen Sitzungen vor einer Kurz-oder Langzeittherapie werden von 5 auf 4 Sitzungen von jeweils 50 Minuten Dauer begrenzt. Eine Kurz-oder Langzeittherapie kann frühestens nach der 2. probatorischen Sitzung beantragt werden. Verbliebene probatorischen Sitzungen können auch nach Antragstellung durchgeführt werden.

2.)Kurzzeittherapie:

die psychotherapeutische Kurzzeittherapie (KZT) besteht jetzt nicht mehr aus

25 Sitzungen zu jeweils 50 Minuten Dauer, sondern aus zwei Kontingenten mit je 12 Sitzungen zu jeweils 50 Minuten Dauer (unterteilt in Kurzzeittherapie 1 (KZT1) und Kurzzeittherapie 2 (KZT2)).

Ab der 7. Sitzung der Kurzzeittherapie 1 kann die Kurzzeittherapie 2 zur Fortführung beantragt werden, falls Psychotherapeut und Patient sich über eine Verlängerung einig sind. Falls die Kurzzeittherapie 1 als ausreichend für die Behandlung angesehen wird, läuft die Therapie nach der 12. Sitzung aus.

2.)Langzeittherapie:

die psychotherapeutische Langzeittherapie (LZT) besteht nicht mehr aus 50, sondern aus 60 Sitzungen zu jeweils 50 Minuten Dauer.

Neue Behandlungsoptionen seit April 2018:

1.)Psychotherapeutische Sprechstunde:

Dieses „niederschwellige“ Angebot eines Zugangs des Patienten zur Psychotherapie gilt der Klärung, ob bei dem Patienten der Verdacht einer krankheitswertigen psychischen Störung vorliegt und der Frage einer dafür notwendigen Behandlung.

Ein erwachsener Patient hat pro Krankheitsfall (entspricht vier aufeinanderfolgenden Quartale) bei demselben Psychotherapeuten Anspruch auf 6 psychotherapeutische Sprechstunden von

je 25 Minuten Dauer.

Seit dem 1. April 2018 gilt diese psychotherapeutische Sprechstunde (und zwar mindestens

2x25 = 50 Minuten in den letzten 4 Quartalen) als Voraussetzung für den Beginn einer Psychotherapie bzw. probatorischen Sitzungen oder eine Akutbehandlung.

2.)Akutbehandlung:

Die Akutbehandlung dient der kurzfristigen Symptomverbesserung bei akuten Krisen und der Vorbereitung auf eine anschließende Psychotherapie oder andere ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahmen.

Ein erwachsener Patient hat pro Krankheitsfall (entspricht vier aufeinanderfolgenden Quartale) bei demselben Psychotherapeuten Anspruch auf 24 Behandlungen von je 25 Minuten Dauer. Voraussetzung sind mindestens 50 Minuten psychotherapeutische Sprechstunde. Die Akutbehandlung wird auf das Therapiekontingent angerechnet.

3.)Rezidivprophylaxe:

Sitzungen des bewilligten Langzeittherapiekontingents können bei Bedarf innerhalb von 2 Jahren nach Therapieende zu Rezidivprophylaxe genutzt werden. Dabei stehen ab 40 durchgeführte Sitzungen dem Patienten 8 Sitzungen zu Rezidivprophylaxe zur Verfügung.

Falls Sie Fragen haben sprechen Sie mich an!

 

 

Burn-out II

Wer ausgebrannt ist – so suggeriert es der Begriff "Burn-out" – muss folglich über die Maßen gearbeiten, geheizt ("gepowert") haben oder verheizt worden sein. Denn schließlich könne nur jemand, der physisch, geistig oder emotional über seine Arbeitskräfte hinaus leiste, ein "Recht haben", ausgebrannt zu sein.

Gesprächspsychotherapie

Ein weiteres Therapieverfahren, das ich anbiete, das aber leider nicht bisher von den gesetzlichen Krankenkassen getragen wird, ist die Gesprächspsychotherapie.

Diese Therapieform gehört zu den humanistischen Ansätzen und wird auch als „klientenzentriert“ bezeichnet. Im Zentrum steht hierbei nicht nur die Symptomatik oder die Entwicklungsgeschichte des Patienten, sondern der Mensch als Ganzes in seiner Lebensumwelt. Es liegt ein Menschenbild zugrunde, nachdem jeder Mensch nach Selbstverwirklichung strebt und somit die Motivation und den Antrieb, an seinen Problemen zu arbeiten bereits in sich trägt (Wichtig!). Grundlage der Gesprächspsychotherapie sind drei Variablen, die das Verhalten des Therapeuten beschreiben: Eine empathische Haltung gegenüber dem Klienten, Echtheit des Psychotherapeuten sowie eine wertungsfreie Akzeptanz des Patienten und seiner Probleme. Mit Hilfe einer klientenzentrierten Gesprächsführung, in welcher der gefühlsmäßigen Bedeutung besondere Beachtung geschenkt wird, soll der Patient sich selbst verstehen und annehmen lernen.

Kein Kulturgut

Es gehört nicht zum Kulturgut in unserer Gesellschaft, dass jeder erwachsene Mensch für die Äußerung und Befriedigung seiner Bedürfnisse selbst verantwortlich ist. Jetzt werden Sie (erstaunt oder empört) fragen: Wieso? Ist doch selbstverständlich, dass wir für die Befriedigung unserer Bedürfnisse selbst verantwortlich sind! Ja, ist es das -frage ich Sie-, oder meinen wir nur, das es so wäre?

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Das eine Therapieverfahren, dass ich anbiete und zu den Therapieverfahren zählt, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen tragen ist die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Im Rahmen von psychodynamischen Verfahren wie der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sowie der Psychoanalyse/analytischen Psychotherapie findet eine Auseinandersetzung mit unbewussten, in der Lebensgeschichte – meist in der Kindheit – grundgelegten Motivationen und Konflikten statt. Das Ziel ist hierbei, ein tieferes Verständnis des eigenen Selbst zu erreichen sowie Hintergründe und Ursachen von bestehendem Leid zu klären, damit dieses aufgelöst oder abgeschwächt werden kann. Hier gilt es "Entwicklungsschritte", die nicht stattgefunden haben, nachzuholen. Diese werden in der psychotherapeutischen Situation erarbeitet und erlebt, was zum Erkenntnisgewinn führt.

Psychotherapeutische Praxis Wasbüttel

Liebe Klienten/innen,

Innerhalb der ersten Monate meiner mittlerweile 10jährigen psychotherapeutischen Arbeit war bereits klar, dass allgemeinmedizinische und psychotherapeutische Tätigkeit in einer Praxis nicht harmonieren. So reifte sehr bald der Plan, ausgelagerte Praxisräume zu finden, um dort fern vom allgemeinmedizinischen Publikumsverkehr in Ruhe therapeutisch tätig zu sein. Nach langer Suche und der Bereitschaft meines Bauherrn Andreas Fricke, Wasbüttel, einen Bauplatz zur Verfügung zu stellen, sind nach einer ca. 8monatigen Bauzeit (vom Rohbau bis zur Raumgestaltung) seit September 2020 die Räume der neuen Psychotherapeutischen Praxis fertig und nutzbar.

Auf diesem Weg möchte ich mich bei der Unterstützung aller Beteiligten, vor allem Herrn Fricke und Frau Daberkow für Ihren unermüdlichen Einsatz vor allem bei der Innengestaltung der Räume herzlich bedanken.

Anfahrt:

Um zu mir bzw. meiner Psychotherapeutischen Praxis in Wasbüttel zu gelangen, müssen Sie wissen, dass sich der Praxiseingang auf dem Hof der alten Molkerei Wasbüttel, Hauptstraße 30 befindet. Die Hofeinfahrt (gekennzeichnet mit dem Schild "32a") befindet sich links von dem Gebäude. Haben Sie keine Scheu in die Hofeinfahrt zu fahren, es besteht eine Wendemöglichkeit! Wenn Sie auf den Hof gelangt sind, ist der Praxiseingang unverkennbar. Eine Parkmöglichkeit besteht direkt gegenüber vom Praxiseingang und ist entsprechend gekennzeichnet. Bitte nur den gekennzeichneten Parkplatz benutzen, da die Anwohner alle einen Parkplatz zugewiesen bekommen haben. Alternativ können Sie in der gegenüberliegenden Kapellenstraße parken.

Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde bzw. Sitzung erhalten Sie unter der Telefonnummer 05374/93100. Oder Sie senden mir einfach eine Anfrage per E-Mail.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung