Mit dem 01.Mai ist das TSVG (Terminservice – und Versorgungsgesetz) in Kraft getreten. Folgendes ist umzusetzen:

1)Die Sprechstundenzeiten der Ärzte sind (bei einem Vollversorgungsauftrag) von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen. Dabei sind die Zeiten für Hausbesuche mitanzurechnen. Kommentar: ich wüsste keinen Kollegen in der Umgebung, der dies nicht schon seit langer Zeit tut. Konsequenz: es bleibt alles wie gehabt

2)Haus – und Kinderärzte werden neben den Fachärzten verpflichtet, offene Sprechstunden anzubieten. Die Kassenärztliche Vereinigung bittet die Hausärzte außerdem darum, dass diese einen freien Termin pro Monat der TSS (Termin Servicestelle) melden. Kommentar: freier Termin? Ein Witz! Auch bei den Kollegen sieht es kaum anders aus. Bezüglich der "offenen Sprechstunde" biete ich schon immer (wie auch die Kollegen) täglich (außer Freitag) eine Akutsprechstunde an. Konsequenz: es bleibt alles wie gehabt

3)Die Terminservicestelle (TSS) vermittelt ab sofort nicht nur Facharzttermine, sondern auch Hausarzt – und Kinderarzttermine. Deswegen ist die Meldung "freier Termine" durch die Hausärzte essentiell. Kommentar: ob die TSS überhaupt bezüglich eines freien Hausarztes in Anspruch genommen wird, ist sehr fraglich. Für die meisten Patienten ist es einfacher, gleich bei dem Arzt nachzufragen als von der TSS eventuell an einen Arzt – garantiert nicht ihrer Wahl – vermittelt zu werden

4)Die TSS ist ab sofort bundeseinheitlich über die Notdienstnummer (116117) 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche erreichbar. Kommentar: Schwachsinn! Das wird unheimlich teuer, gleichzeitig hoch ineffizient. Aber: wenn Sie mal nicht schlafen können, rufen Sie doch dort mal an und lassen sich einen Termin vermitteln. Dann schlafen die von der TSS nicht versehentlich ein. Schließlich ist das deren Arbeitszeit. Und dann haben die bitte schön auch zu arbeiten und nicht ... zu schnarchen :-)))

5)Die Terminservicestellen vermitteln ihnen Termine, die sie auch in Anspruch nehmen müssen. Dabei bedenken Sie eines: sie verzichten auf ihre freie Arztwahl. Und: sollten Sie den Termin nicht in Anspruch nehmen, haben Sie nur noch einmal eine Chance, einen Termin angeboten zu bekommen. Andernfalls sind Sie raus!

6)Da die Ärzte (also auch Hausärzte) ab sofort finanziell dafür belohnt werden, wenn Sie einen NEUEN Patienten (Definition: jeder Patient, der entweder noch nie bzw. vor mehr als zwei Jahren in der Praxis behandelt wurde) betreuen, können durchaus Termine für "langjährige" betreuungsintensive Patienten rar (da dann unattraktiv) werden.

7)In Akutfällen sollen Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt werden. Kommentar: da soll nun eine Schreib – und Telefonkraft am Telefon wie eine Fachkraft in der Notfallambulanz beurteilen können, was "akut" ist. Ergebnis: die Patienten erscheinen vermehrt in Krankenhäusern, damit wiedermal: das wird teuer!

8)Hausärzte erhalten ab 1. August für die erfolgreiche (!) Vermittlung eines Patienten an einen Facharzt (Orthopäden, Kardiologen etc.) 10,- Euro. Kommentar: Schwachsinn! Ist das Wertschätzung? Und: Die Fachärzte "schützen" sich vor den vielen Terminanfragen mittlerweile dadurch, dass sie dem Hausarzt einen Fragebogen zuschicken, um dann zu entscheiden, ob sie einen Termin vergeben oder nicht. Konsequenz: die Anstrengung, die Bemühung um einen Termin wird NICHT honoriert und lohnt sich damit nicht.

9)Die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf maximal 2 Wochen betragen. Kommentar: Eine Akutbehandlung in der Psychotherapie ist allerdings erst möglich, wenn der Patient 50 min Psychotherapeutische Sprechstunde "abgeleistet" hat