Mit Angst lassen sich Menschen "gut" in Bewegung bringen, wie bereits häufiger die "Corona Pandemie" zeigte. Dabei ist die Angst wenig hilfreich, da sie auf das schnelle Handeln mit Erhalt des Lebens (fight, flight, freeze) fokussiert, in "chronischen" - meint langandauernden - Situationen allerdings vollkommen unbrauchbar ist. Sie wird "subcortical", also unterhalb der Großhirnrinde, generiert und dadurch, dass dieser Hirnbereich (Zwischenhirn) corticale Bereiche dominiert, hilft es Menschen in akuter Panik kaum, wenn man ihnen vernünftige Ratschläge gibt, die neuronalen Verbindungen scheinen dann zur Großhirnrinde blockiert. Es gilt also vorzusorgen: Lassen Sie sich also keine Angst machen, denn nur so können Sie langfristige und für Sie sinnvolle Strategien entwickeln. Sie mögen denken, das ist leichter gesagt als getan. Das mag sein, weil Menschen zu den "Gewohnheitstieren" zählen, sich schwertun, ihre "Komfortzone" zu verlassen. Aber unmöglich ist dies nicht. Sie können ja zum Beispiel mal überlegen, wer ihnen das Gefühl der Angst vermittelt (Medien, Politik) und sich überlegen, was dessen Motiv ist (s. frühere Beiträge von mir). Sie können sich aber auch überlegen, ob es nicht allein ausreicht, wenn jemand ihnen Angst macht, ob Sie den Kontakt nicht lieber meiden sollten. Denn mit Angst spielen Menschen gern.

Auch bei der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die mit dem 15.März 2022 in Kraft getreten ist, wurde erneut mit Angst gespielt. Angst, seinen Arbeitsplatz zu verlieren und damit durchaus die Grundlage seiner Existenz. Mit den politisch beschlossenen Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes gerieten plötzlich ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen und anderen medizinische Einrichtungen in Panik. Diese betraf das Szenario, diese Einrichtungen müssten ab dem 15. März ungeimpftes Personal entlassen und hätten dann in der Folge nicht mehr ausreichend Personal zur Betreuung der Pflegenden oder Patienten. Statt die Situation abzuwarten, antizipierten manche dieser pflegerischen und medizinischen Einrichtungen Chaos, was sie dazu bewegte, dem Personal bereits weit vor dem 15.März eine Kündigung auszusprechen, falls sie sich nicht impfen lassen sollten. Dieser vorauseilende Gehorsam ist mal wieder einmalig. Allein die Vorstellung von fehlendem Personal ließ manche Arbeitgeber so kopflos werden, dass sie Maßnahmen (Kündigungen im Vorfeld) ohne politische Anordnung von oben umsetzten. Unglaublich. Allein die Drohung einer Kündigung hat nämlich nicht nur die ungeimpften Beschäftigten in Not gebracht, sondern auch die Unternehmen selbst. Diese Unternehmen durften, weil sie ja nun mal diese Drohung ausgeprochen hatten, sich vorsorglich nach neuen Kräften umgesehen haben. Dabei dürften sie die Feststellung gemacht haben, dass der Arbeitsmarkt (wohl wissentlich) kaum Angebote bereithält. Meines Erachtens ein Vorgehen, vollkommen unnötig, weswegen ich kein Verständnis für dieses Handeln der besagten Unternehmen habe. Sie haben sich selbst in diese Lage gebracht.

Nach dem Infektionsschutzgesetz ist es nämlich so, dass Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen usw. erst einmal nur die betreffende ungeimpfte Person dem Gesundheitsamt melden müssen, falls diese weder den Status "geimpft", "genesen" noch "das Vorliegen einer Kontraindikation gegen die Impfung" nachweisen kann. Weder Bußgeld noch Beschäftigungsverbot sind zu diesem Zeitpunkt ein Thema. In einem zweiten Schritt folgt dann die Beratung der Person, die sich nicht impfen lassen mag. Dazu kann das Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen und ein Gespräch mit den Beschäftigten verlangen. Wenn trotz des Gespräches der Beschäftigte nicht bereit ist, sich impfen zu lassen, kann (auch hier ein "Kann") das Gesundheitsamt eine Anordnung erteilen, die Person nicht mehr beschäftigen zu dürfen. Dabei muss das Gesundheitsamt in Rücksprache mit dem Arbeitgeber folgenden wichtigen Aspekte beachten: die Kompetenz jeder einzelnen Arbeitskraft (in der Gesamtheit der Person) ist nicht ohne weiteres zu ersetzen (Beispiel: Bezugsperson). Der Arbeitgeber müsste also nur gegenüber dem Gesundheitsamt bestätigen, dass dieser Beschäftigte nicht entbehrlich sei. Wenn meine Arzthelferinnen sich nicht impfen lassen wollten und das Gesundheitsamt daraufhin ein Beschäftigungsverbot erteilen würde, könnte ich meine Praxis nicht mehr fortführen. Da dies auch der Gesetzgeber weiß, gilt "Butter bei die Fische" und so eine Situation abzuwarten. Das Gesundheitsamt in Rücksprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung dürfte erhebliche Probleme haben, eine Schließung des Betriebes als angemessen zu rechtfertigen:

1)Die Kassenärztliche Vereinigung hat nämlich einen Versorgungsauftrag der Bevölkerung gegenüber und braucht jeden Arzt

2)Das Gesundheitsamt wiederum dürfte sich deswegen schwertun, weil sie eine Infektionsgefahr bei Einhaltung aller anderen Maßnahmen (Hygiene/Abstand/Masketragen) in meiner Praxis als eher unwahrscheinlich einschätzen dürfte.

Doch werden wir uns hier auch mal wieder darüber klar, zu was uns die Politik bewegen möchte: Die Politik fordert Arbeitgeber auf, die Wertigkeit des Etiketts "Geimpft" oder "Genesen" über den Wert der Arbeitskraft zu stellen! Und wir als Gesellschaft nehmen das einfach so hin. Nicht nur das: manche Arbeitgeber lassen sich so zu einem Werkzeug der Politik machen, indem sie einen Status über die Fähigkeiten und Fertigkeiten eines jeden Beschäftigten stellen. Als Arbeitgeber muss mir die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers oder Angestellten wichtig sein. Welche Religion er lebt, welche Hautfarbe er hat, welche Hobbies er verfolgt, darf und kann nicht von Belang sein.